Ein Monat Haft für Vater und Sohn, Verdacht auf Tötung in Skenderaj

Das Verfassungsgericht in Mitrovica hat durch eine Medienkommunique darauf hingewiesen, dass es eine Entscheidung getroffen hat, die Haftmaßnahme gegen H.I. und B.I. Angeklagte, die Verdacht auf den schweren Mord, der in Skenderaj stattgefunden hat, zu bestimmen. Die Ankündigung fügt hinzu, dass sie in der Länge von (1) Monat gezählt wurden. [...]
Die Ankündigung fügt hinzu, dass sie in der Länge von (1) Monat gezählt wurden.
Der Stiftungsgericht in Mitrovica, der Abteilung für Sandverbrechen, hat auf Antrag des Verfassungsgerichts in Mitrovica für die Ernennung der Haftbewegung gegen H.i. und B.I. Angeklagte entschieden.
Die Haft wurde unter Verdacht gegeben, dass die Angeklagten H.I. und B.I. kriminelle Handlungen begangen haben: I. Schwere Ermordung nach Artikel 173 Abs.1 Abs.5 über KPRK Artikel 31 und II. Possession, Kontrolle oder unbefugtes Besitz von Waffen gemäß Artikel 366 Abs.1 im Zusammenhang mit KPRK Artikel 31.
Die Haftmaßnahme wurde in einer Länge von (1) pro Monat gezählt.
Gegen dieses Gesetzes ist das Beschwerderecht in der 48-stündigen Frist ab dem Zeitpunkt des Beitritts der Entscheidung zulässig. Die Beschwerde richtet sich an den Beschwerdekammern des Kosovo in Pristina.












