Ferizaj: Verbot einer Person für den Vertrieb und den Handel mit Drogen ist erforderlich

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Ferizaj hat vom Verfassungsgericht dieser Stadt die Ernennung einer 30-tägigen Haftmaßnahme beantragt, um A.U. wegen Verdacht der kriminellen Arbeit “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Narcotika, Psychotrope und Analoga” zu verklagen. In der Mediengemeinschaft wird bekannt, dass laut der Staatsanwaltschaft [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Ferizaj hat vom Verfassungsgericht dieser Stadt die Ernennung einer 30-tägigen Haftmaßnahme beantragt, um A.U. wegen Verdacht der kriminellen Arbeit “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Narcotika, Psychotrope und Analoga” zu verklagen.
In der Medienkommuniqué wird bekannt, dass laut der Staatsanwaltschaft ein Verdacht besteht, dass auf der Grundlage von 24.02.2025, insbesondere in der Wohnung, in der er lebt, der Angeklagte, ohne Genehmigung, bewusst von der Verwendung einer narkotischen Substanz von Marihuana besessen wurde, in der Art und Weise, dass nach der Kontrolle der Anti-droga-Einheit in seinem Zimmer, 42 Beutel von Najlonen mit narkotischen Marihuana Substanz und ein Glas Glas, das mit Narkotik von Brandic Marihuana von einem Gesamtgramm gefüllt wurde.
Auch eine digitale und Bargeldskala von insgesamt 111 Euro, die von der Polizei beschlagnahmt wird, mit dem, was sie die kriminelle Arbeit durchführen wird “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Drogen, psychotropen Substanzen und analogen”.
Der Angeklagte A.U., seit dem 24. Februar dieses Jahres Staatsstaatsanwaltsbeschluss, liegt unter dem 48-stündigen Verbot von hochkarätigen kriminellen Handlungen.












