Beschwerdekammer verlässt Minister Damka unter Hausstillstand

Der Beschwerdekammerngericht hat beschlossen, MZHR-Minister Frustim Damka für kriminelle Handlungen “attack” und “Zeichenisierung” zu verlassen. Prizrens Verfassungsgericht hatte das Haus für einen Monat festgenommen, aber die Verteidigung hat seine Freilassung von der Verhaftung beantragt. Diese Anfrage wurde vom Beschwerdekammerngericht abgelehnt. “Gjykata [...]
Prizrens Verfassungsgericht hatte das Haus für einen Monat festgenommen, aber die Verteidigung hat seine Freilassung von der Verhaftung beantragt.
Dieser Antrag wurde vom Beschwerdekammerngericht abgelehnt.
“Berufungsgericht in Prizren, der Generalabteilung, der Gerichtsurteile des Staatsanwalts, hat den Antrag des Staatsanwalts, bei der Ernennung der Haftzug gegen zwei (2) Angeklagten, abgelehnt und für die Ernennung von Hausarrestmaßnahmen gegen Angeklagten: F.D. (I), aufgrund des Verdachts auf die begangenen kriminellen Handlungen: Angriffe nach Artikel 181 Abs.1 des KP, und für die kriminelle Arbeit gibt es eine 181st Partei, P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P.P., Verdachts.P., wie F.I.
Es weist darauf hin, dass die Verhaftungsmaßnahme für einen Monat vorgesehen wurde, die von der Zeit der Verhaftung 09.02.2025 berechnet wird und bis 09.03.2025 dauern kann.
Die Angeklagten wagen nicht, die Siedlung ohne Erlaubnis des Gerichtshofs zu verlassen, und waren verboten, die Menschen zu kontaktieren, mit denen sie nicht leben oder nicht abhängig sind. Wenn die Angeklagten gegen das Maß der Hausarrest verstoßen, würde das gleiche für Haftmaßnahmen bestimmt werden”, sagte die Kommunique.
Die Tatsache ist, dass diese Maßnahme von der Polizeistation Prizren überwacht wird, “, die, auch ohne die Anfrage des Gerichts jederzeit, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhaftung des Hauses überprüfen und dem Gerichtshof über mögliche Verletzung der Maßnahme” informieren kann.
Gleichzeitig wurde betont, dass der Richter des Vorverfahrens nach Anhörung der Sicherheitsmaßnahme und Anhörung der Erklärungen der Parteien und auf der Grundlage der Belege der Veröffentlichung des Themas festgestellt hat, dass der Antrag des Staatsanwalts auf die Haftzuweisung unbegründet ist und die Maßnahme der Hausarrest bestimmt hat.
Der Oberste Gerichtshof der Circular Papers hat im Wesentlichen bestätigt, dass die mutmaßlichen Verdächtigen in diesem Zusammenhang strafrechtliche Handlungen durchgeführt haben, geschätzt, dass auch mit dem Maß der Hausarrestung die Anwesenheit der Angeklagten erreicht wird und dass Strafverfahren in der Regel und ohne Hindernisse durchgeführt werden können, die Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagten bzw.. Von oben aus hat der Gerichtshof festgestellt, dass in konkreten Fällen die Ernennung von Hausarrest bei diesem Verfahren für die Angeklagten notwendig und zumutbar ist”, die Kommunique des Prizren Foundation Court schließt. /insander/












