AV ONET: CEC hat den Abstimmungsprozess nicht verwaltet und verwaltet

Das Netzwerk der nichtstaatlichen AV-Organisationen ONET hat sich über die jüngsten Entwicklungen in der Zentralwahlkommission für die Zählung der Stimmen für die 9. Februar-Wahlen besorgt. AV ONET betont, dass die CEC als unabhängiges Verfassungsorgan ihre verfassungsmäßigen und rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nicht erfolgreich verwirklicht. “Heute, [...]
AV ONET betont, dass die CEC als unabhängiges Verfassungsorgan ihre verfassungsmäßigen und rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten nicht erfolgreich verwirklicht.
“Heute, mit einem Datum von 12.02.2025 mit dem Ziel, den Abstimmungszählprozess zu überwachen und die Stimmwahl zu erhalten, gemäß Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1.3. Nr. 08/2024 Wahlmonitore, AV ONET besuchte das Municipal Counting Centre in Ferizaj, wo es bestätigt hat, dass der Wahl-Grafungsprozess der Kandidaten noch nicht begonnen hat”.
Danach fügt AVONET hinzu, dass sie tiefe Unzufriedenheit über “mit Unverantwortlichkeit ausdrücken und nicht richtig den Abstimmungszählprozess für Kandidaten politischer Subjekte im Rahmen der zentralen Wahlkommission” verwalten.
“Nach Artikel 6 Absatz 2 der Wahlordnung Nr. 16/2024 für die Stadtverwaltungsstellen beginnt der Wahlzählungsprozess der Kandidaten um 8: 00 Uhr am Morgen, nach Wahltag. Diese Zahl müsste also sofort mit dem Datum 10,02,2025 beginnen, aber noch um 1202.2025, hat diese Zahl nicht begonnen”.
Dieser Verstoß gegen die von der CEC selbst gesetzten Wahlregeln stellt ein gefährliches und unverantwortliches Verhalten dar, das den demokratischen Prozess der Wahlen erheblich beeinträchtigen könnte”.
AV Der ONET fordert die CEC auf, die dringend rechtliche und verfassungsmäßige Schritte einnimmt, um sicherzustellen, dass im Rahmen des Wahlprozesses die Verfassung und die Legitimität dieses Prozesses überhaupt umgesetzt werden.












