Am 5. Februar muss die Frist für die Registrierung von Personen mit besonderer Wahl geschlossen werden.

Die Zentrale Wahlkommission hat angekündigt, dass die Wahlfrist für Personen mit besonderen Bedürfnissen bis zum 5. Februar 2025 um 1600 beträgt. Laut dem Volkszählungsbericht der CEC sollte es über eine elektronische Plattform auf www.kqz-x.org erfolgen, indem Sie den “Substitute Persons Director “anklicken
Die Zentrale Wahlkommission hat angekündigt, dass die Wahlfrist für Personen mit besonderen Bedürfnissen bis zum 5. Februar 2025 um 1600 beträgt.
Nach der Ankündigung der CEC Volkszählung sollte sie über die elektronische Website erfolgen www.kqz-x.org Klicken Sie auf die “Registrierung von Sonderpersonen” oder über die Büros der Kommunalwahlkommission in Ihrer Gemeinde.
Die Zentrale Wahlkommission ermöglicht die Wahlbeteiligung an Menschen, die aus verschiedenen Gründen nicht in die Umfragen gehen können. Diese können registriert werden, um zu Hause oder in anderen Ländern, in denen sie sich befinden, wie Krankenhäuser, ältere Häuser oder sogar für diejenigen unter Hausarrest”, sagt der Bericht.












