Verfassungsmaßnahmen Entscheidung der Regierung über einige Eigenschaften in Gracanica

Das Verfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass es am 21. Oktober 2025 beschlossen hat, den Zwischenschritt im Fall von K84/25, der am 31. Juli 2025 angenommen wurde, bis zum 31. Oktober 2025 fortzusetzen. Der Antrag wurde dem Verfassungsgericht von der Gracanica-Gemeinschaft auf Grundlage von Genehmigungen gemäß Artikel 113 Absatz 4 der Verfassung gestellt [...]
Das Verfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass es am 21. Oktober 2025 beschlossen hat, den Zwischenschritt im Fall von K84/25, der am 31. Juli 2025 angenommen wurde, bis zum 31. Oktober 2025 fortzusetzen.
Der Antrag wurde dem Verfassungsgericht von der Gracanica-Gemeinschaft auf Grundlage von Genehmigungen gemäß Artikel 113 Absatz 4 der Verfassung der Republik Kosovo, durch die die Entscheidung abgelehnt wurde, vorgelegt. 05,218] Regierung der Republik Kosovo vom 28. August 2024, für <x0 Rat im öffentlichen Interesse das Wohnzentrum für Autismus, Ashdown-Syndrom und begrenzte Kapazität für Kinder, Erwachsene und prorastiertes Alter zu bauen. ”
Das Gericht hält es für vernünftig und proportional zur Fortsetzung der vorläufigen Maßnahme bis zum 30. Januar 2026, gegen die umstrittene Entscheidung, weil sie “eviation von Risiken oder unvergleichbaren Schäden” dient und im “öffentlichen Interesse”.
Das Gericht hat durch seine Entscheidung über die Fortsetzung der vorläufigen Maßnahme betont, dass diese Entscheidung für alle Parteien gilt und nicht in irgendeiner Weise die Verdienste der Nachfrage prejiert.
Das Gericht hat am 21. Oktober 2025 einstimmig entschieden:
I. T A V AZYDY die am 31. Juli 2025 genehmigte vorläufige Entschließung zur weiteren Aussetzung der Umsetzung der von der Regierung der Republik Kosovo am 28. August 2024 genehmigten Entscheidung [N.05.218];
2 / 1 Weitergehende vorläufige Maßnahme wird bis zum 30. Januar 2026 dauern;
3 / 1 T ʹ UA, die Entscheidung zwischen den Parteien;
6 / 1 T Diese Entscheidung im Amtsblatt gemäß Artikel 20 Absatz 4 des Gesetzes;
V. Diese Entscheidung tritt am Tag in Kraft, an dem sie im Amtsblatt verkündet wurde, gemäß Artikel 5 des Artikels 20 des Gesetzes”, wird in der Verfassungsmitteilung gesagt. /Periscopi/












