CEC-Probleme mit E-Mail-Wähler beachten

Das Recht, per Post zu wählen, ist nur bei Wählern, die während der Bewerbungszeit für die erste Wahlrunde registriert sind. Dies gilt nur für Wähler in Gemeinden, in denen die zweite Wahlrunde stattfindet. Die KEG wird die notwendigen Materialien für die Abstimmung an ihre Wohnadressen senden [...]
Dies gilt nur für Wähler in Gemeinden, in denen die zweite Wahlrunde stattfindet.
Die KEG wird die erforderlichen Unterlagen für die Abstimmung an ihre Postadressen senden.












