Wiedererlangung der Kosovo-Staatsbürgerschaft, Verfahren, Dokumente erforderlich

Das Ministerium für Inneres hat einen informativen Leitfaden für das Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft sowie die notwendigen Dokumente veröffentlicht. Die Forderungen nach einer Re-Profit-Staatsbürgerschaft müssen persönlich in der Nähe der Gemeindeverwaltung auf dem Gebiet gestellt werden, auf dem der Fürger Residenz hat. Die Formel dafür liegt im Zivilstaatsamt. Für Fälle [...]
Das Ministerium für Inneres hat einen informativen Leitfaden für das Verfahren zur Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft sowie die notwendigen Dokumente veröffentlicht.
Die Forderungen nach einer Re-Profit-Staatsbürgerschaft müssen persönlich in der Nähe der Gemeindeverwaltung auf dem Gebiet gestellt werden, auf dem der Fürger Residenz hat. Die Formel dafür liegt im Zivilstaatsamt.
Für Fälle, in denen der Vormann die Heimatrepublik Kosovo hat, konnte die Anfrage bei der nächsten diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Republik Kosovo in Deutschland (Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Munchen und Stutgart) enthüllt werden.
Die Unterlagen, die für die Bewerbung für unter 18 Jahre benötigt werden, sind: die Antragsformel, Geburtsurkunde, die Kopie des offensichtlich gültigen Fotoidentifikationsdokuments, die gültigen Fotoidentifikationsunterlagen für beide Eltern, das Zeugnis des Community Property Office on Meeting Tax Obligations, die Bescheinigungen der Eltern Civil Status Registry oder alle anderen gültigen Beweise, die der elterlichen Staatsbürgerschaft, die Zustimmung des Kindes von 14 bis 18 Jahren bezeugt.
“Alle Dokumente, die der Fürger die Forderung nach Staatsbürgerschaftsgewinn bietet, müssen in eine der Amtssprachen der Republik Kosovo (aus dem autorisierten Übersetzer) übersetzt werden. Wenn die Dokumente nicht aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Schengen-Raum, Großbritannien und den Vereinigten Staaten stammen, müssen sie mit Siegel oder Stil oder mit dem verifizierenden Stempel” versiegelt werden, sagt der Führer.
Die anderen Unterlagen sind Belege aus dem Strafverfahren, das bestätigt, dass es keine Strafverfahren gibt und nicht von kriminellen Handlungen verurteilt wird, die von dem zuständigen ausländischen Körper veröffentlicht wurden, dessen Bürger der Vorläufer des Antrags und des Staates ist, in dem er seine letzte Residenz hatte, nicht älter als sechs Monate.
Ein weiteres Dokument, das erforderlich ist, zeigt, dass der Antragsteller über ausreichendes Material verfügt, um sein eigenes Leben zu gewährleisten, und jene, für die er verantwortlich ist, ohne soziale Systeme zu verwenden, sowie einen schriftlichen Eid, bei dem er die verfassungsmäßige und richterliche Ordnung der Republik Kosovo akzeptiert.













