Drei Jahre und zwei Monate im Gefängnis für diejenigen, die beschuldigt wurden, in der terroristischen Gruppe einzubinden “Al Nusra”

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Verurteilung von Angeklagten Osman Kastrati für die Organisation und die Teilnahme an der terroristischen Gruppe “Al Nusra” erklärt. Aktgjykm wurde Donnerstag von Richter Kujtim Krasniqi verkündet, berichtet “Die Gerechtigkeit Vow”. Ebenso hatte der Angeklagte Kastrati eine Einigung über die Nachahmung erreicht [...]
Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Verurteilung des Angeklagten Osman Kastrati erklärt und verurteilt ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis für Organisation und Teilnahme an der terroristischen Gruppe “Al Nusra”
Aktgjykm wurde Donnerstag von Richter Kujtim Krasniqi verkündet, berichtet “Das Vertrauen der Gerechtigkeit”.
Ebenso hatte der Angeklagte Kastrati mit einer schuldigen Anklage getroffen, wo ein Satz zwischen drei und dreieinhalb Jahren vorgeschlagen wurde.
Die betreffende Vereinbarung, beschuldigt Kastrati, hat erklärt, dass er sie ohne Druck und seinen eigenen freien Willen akzeptiert hat, und hat auch gesagt, dass er von dem, was er getan hat, Buße getan hat.
Nach dem Sonderstaatsanwaltgesetz der Republik Kosovo wurde Osman Kastrati vom 26. Januar 2013 an den Aktivitäten der terroristischen Gruppe beteiligt. Al Nusra im Land Syriens, Mitglied dieser Organisation am 26. Januar 2013.
Immer nach der Anklage hat Kastracti von Pristina Flughafen nach Istanbul in der Türkei gereist, wo von dort mit einigen anderen nicht identifizierten Menschen bisher in das Gebiet Syriens umgezogen ist und sich der terroristischen Organisation Al Nusraú angeschlossen hat, von denen die Angeklagten konkrete operative Aufgaben auf das Gebiet zugewiesen hatte, das gerade in der Nähe der Stadt Damaskus gelegen ist, und das gleiche mit automatischen Waffen der AK-47 und Munition ausgestattet ist, um von den Führern dieser Organisation erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
So wurde Kastrati beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Organisierung und Teilnahme an terroristischen Gruppen” nach Artikel 143, par. Zwei der Penal Code. /Betimy für Gerechtigkeit












