Die Haftmaßnahme abgelehnt für den Hundebesitzer, der Studenten in Suhareka angegriffen hat, das ist die Entscheidung

Das Verfassungsgericht in Prizren hat den Antrag der Strafverfolgung für die Haftmaßnahme des Besitzers, der Studenten in Suhareka angegriffen hat, abgelehnt. So hat der Gerichtshof festgestellt, dass die betroffene Person die Anordnung der Hausreinigung zugewiesen wurde, die 2202,2025 wert sein könnte. “Der Prozessrichter [...]
Das Verfassungsgericht in Prizren hat den Antrag der Strafverfolgung für die Haftmaßnahme des Besitzers, der Studenten in Suhareka angegriffen hat, abgelehnt.
So hat der Gerichtshof festgestellt, dass die betroffene Person die Anordnung der Hausreinigung zugewiesen wurde, die 2202,2025 wert sein könnte.
Die Untersuchung des Vorverfahrens ist zu dem Schluss gekommen, dass die Untersuchungs-/Vorbereitungsverfahren des Angeklagten eine angemessene Maßnahme ist, um die Anwesenheit des Angeklagten im Untersuchungs-/Vorbereitungsverfahren zu gewährleisten, und wie der Gerichtshof unter behördlicher Pflicht berücksichtigt werden muss und sicherzustellen, dass er die schlimmste Bewegung nicht implementiert, wenn die weicheste Maßnahme ausreichend ist, wie im konkreten Inlandsverhaftungsfall”, sagte die Erklärung.












