Besondere Verfolgung erhöht Argue im Mangel an einem Serben für sexuelle Gewalt im Krieg

Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat angekündigt, dass er in Abwesenheit eine Anklage gegen einen Serben eingereicht hat, weil er strafbare Handlungen begangen hat. Nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft haben Untersuchungen bestätigt, dass der Angeklagte mit dem ursprünglichen C.K., während der Kriegszeit im Kosovo, in den Jahren 1998-1999, die Beklagte [...]
Nach der Ankündigung der Staatsanwaltschaft haben Untersuchungen bestätigt, dass der Angeklagte mit anfänglichem CK während der Kriegszeit im Kosovo 1998-1999 sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen gegen ein Opfer des albanischen Nationalismus begangen hat.
“Unterstützt die Bestimmungen 234 Abs.2 und 303 Abs. 7 der KPP, hat der Sonderankläger dem Gericht vorgeschlagen, den Prozess in Abwesenheit zu halten, weil der Angeklagte C.K. für die Organe der Justiz unerreichbar ist, während die rechtlichen Bedingungen nach Artikel 234 erfüllt wurden Die KPP, für die Einrichtung der Anklage in Abwesenheit”, sagt die Ankündigung.
Dieser Strafverfahren hat das Sonderdepartement des Stiftungsgerichts in Pristina bereits für weiteres Verfahren verabschiedet.












