Polizei finden 100 Betäubungsanlagen in einem abgelegenen Berggebiet in der Gemeinde Gjakova

Die Kosovo-Polizei in einem abgelegenen Berggebiet in der Gemeinde Gjakova hat einen Ort gefunden, an dem etwa 100 verdächtige Betäubungspflanzen des Typs Sativa von 1 bis 2,5 m liegen. Materialtests, wie z.B. Proben von Betäubungsmitteln und andere Beweise, wurden am Tatort durchgeführt, wo nach der Sitzung [...]
Die Kosovo-Polizei in einem abgelegenen Berggebiet in der Gemeinde Gjakova hat einen Ort gefunden, an dem etwa 100 verdächtige Betäubungspflanzen des Typs Sativa von 1 bis 2,5 m liegen.
Materialtests wie Suchtpflanzenproben und andere Beweise wurden nach Abschluss der Studie an Beweisen gewonnen.
Die Polizei hat gesagt, dass das Gebiet in der Nähe der Grenze liegt und mit der Grenz- und Ordnungspolizei der Republik Albanien kommuniziert hat und in Abstimmung mit ihnen die Sicherheit des Außenrandes des Gebiets am Kosovo/ Albanien durch Luft und Land geworden ist.
In Bezug auf den Fall wurde der Verfassungsankläger in Gjakova kommuniziert und der Fall wurde eröffnet, der Gegenstand einschlägiger Ermittlungsverfahren ist.


Vollständige Kommunikation:
Die Kosovo-Polizei von der DDRPK “West” in Gjakova, während der Durchführung eines operativen Plans, nach operativen und Ermittlungsarbeiten, datiert 04.09.2024, in einem abgelegenen Berggebiet in der Gemeinde Gjakova, haben ein Land, das Verdacht auf wachsende Betäubungsmittelpflanzen.
Was die Polizeiaktion betrifft, so sind die spezialisierten Grenzeinheiten zusammen mit der Antidroga-Einheit an den verdächtigten Ort gegangen und haben dort ein Paket gefunden, in dem etwa 100 vermutete Betäubungsmittelpflanzen (Art von Sativa Cannabis) zwischen 1 und 2,5 m lang gepflanzt wurden.
Am Tatort durch die zuständigen Polizeieinheiten wurden materielle Beweise erhalten, wie z. B. Suchtpflanzenproben und andere Beweise, wo nach der Sammlung von Beweisen die Vernichtung von Betäubungsmitteln am Tatort erfolgt ist.
Da sich das Gebiet in der Nähe der Grenze befindet, wurden auch Grenz- und Ordnungspolizei der Republik Albanien kontaktiert und die Sicherheit der Außenbezirke des Gebiets im Kosovo/Albanien durch Luft und Land gesichert.
In Bezug auf den Fall wurde der Verfassungsankläger in Gjakova kommuniziert und der Fall wurde eröffnet, der Gegenstand einschlägiger Ermittlungsverfahren ist.












