Handelsmargen für Mineralölerzeugnisse

Im Hinblick auf den Verbraucherschutz, den Schutz des Wettbewerbs und die Abwehr von Marktstörungen hat das Ministerium für Industrie, Handel und Handel angekündigt, dass es eine Entscheidung über die Festsetzung von Preisen und andere Garantien für Ölprodukte getroffen hat. Nach dieser Entscheidung beträgt die zulässige maximale Handelsmarge zwei [...]
Im Hinblick auf den Verbraucherschutz, den Schutz des Wettbewerbs und die Abwehr von Marktstörungen hat das Ministerium für Industrie, Handel und Handel angekündigt, dass es eine Entscheidung über die Festsetzung von Preisen und andere Garantien für Ölprodukte getroffen hat.
Nach dieser Entscheidung beträgt die zulässige Handelshöchstmarge des Mehrheitsverkaufs zwei Euro Cent pro Liter, während die maximale Einzelhandelsmarktmarge zwölf Euro Cent pro Liter beträgt.
Die maximale kommerzielle Marja zum Verkauf in großen Mengen erlaubt, und die Minderheit wird nach Artikel 4 Absatz 1.1 und 1.2 der U/A Nr. 03/2022 durchgeführt Für die Erneuerbaren Ölprodukte und Kraftstoffe Preise und die anderen Schutzmaßnahmen. Diese Entscheidung tritt morgen in Kraft und bleibt für dreißig Tage in Kraft, ”, berichtet das Ministerium.
Nach der Ankündigung wird die Überwachung der Umsetzung dieser Entscheidung von der Zentralen Marktaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit der Zoll- und Steuerverwaltung vorgenommen.
MINT berichtet, dass die Zentralaufsicht für die Marktüberwachung in den nächsten Tagen die Marktaufsicht auch in Bezug auf Qualität und Quantität von Ölprodukten verstärken wird.
Das Ministerium für Industrie, Intervention und Handel hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund der regelmäßigen Überwachung des Marktes für Mineralölerzeugnisse und aufgrund der von den Kosovo-Zolln akzeptierten täglichen Nachweise über die Preise für die Lieferung/Import von Mineralölerzeugnissen sowie des Berichts der Marktaufsichtsbehörde über die Einzelhandelspreise für Mineralölerzeugnisse keine Anerkennung der lokalen Preise mit großen Preisbewegungen auf dem Weltmarkt gegeben hat, die die Grundlage für die Preisfestlegung und die Einrichtung anderer Schutzklauseln bilden.












