122 Tage Frist für die Ablehnung der Wählerliste falsch

Die Zentralwahlkommission berichtet, dass die Fristen für Ungenauigkeiten der Parlamentswahlliste mit Wahlen am 9. Februar 2025 begonnen haben. Während der 122-Tage-Zeit, vom 29. August bis zum 28. Dezember dieses Jahres, für die Ablehnung von Ungenauigkeiten auf der Parlamentswahlliste, jede Person zu Recht [...]
Während der 122-Tage-Zeit, vom 29. August bis zum 28. Dezember dieses Jahres, zur Ablehnung von Ungenauigkeiten auf der Stimmliste, kann jede Person mit Stimmrechten, die nicht auf der Stimmliste erscheinen, die falsch dem nächsten Wahlzentrum zugewiesen wurde oder andere ungenaue Daten hat, seine CEC-Revision durch elektronisches System oder durch Übermittlung an die Kommunalwahlkommission in der jeweiligen Gemeinde verlangen.
“Über diese Abstimmungsfrist kann die Ungenauigkeit der Abstimmungsliste auch für jeden Wählernamen herausfordern, den sie nicht auf dieser Liste finden sollte. In diesem Fall sollte die Beschwerde in der Wahltafel für Ances und Parashtesa” eingereicht werden, sagte weiter in der CEC communiqué.












