11 Monate Gefängnis und 900 Euro Geldstrafe beschuldigt, Marihuana in Stryjani zu verkaufen im Kosovo

Das Verfassungsgericht in Prizren hat zu 11 Monaten Gefängnis verurteilt und zu 900 Euro Geldstrafen verurteilt, um S.G., der beschuldigt wurde, Kauf, Besitz, Vertrieb und unberechtigte Drogenverkäufe zu bestrafen. Im Anschluss an die erste Anhörung am Dienstag nach dem Lesen der Anklageschrift verkündete der Staatsanwalt Genc Nijza dem Richter, dass sie [...] die Angeklagten verbunden hatten.
Parasely, bei der ersten Überprüfung Anhörung Dienstag, nach der Lektüre der Anklageschrift, Staatsanwalt Genc Nixha kündigte an, dass sie in Absprache mit den Angeklagten, Berichte “The Justice Vow”.
Der Angeklagte behauptete, schuldig zu plädieren und dass er von der Staatsanwaltschaft Nijza über die Vorteile und Folgen informiert worden sei, die zuerst durch Gesetz waren.
“Ich plädiere für schuldig und entschuldige mich beim Gericht und Staatsanwalt. Ich werde es nicht wiederholen, sagte beschuldigt G,
Auf der anderen Seite hat der Anwalt des Angeklagten G., Rechtsanwalt Esat Gutaj, dem Gericht vorgeschlagen, dass seine Verteidigung Mindeststrafe ausgesprochen werden, mit dem Grund, dass er schuldig plädiert hatte und dass es das erste Mal war, dass er gegen das Gesetz ging, und war auch ein Familienwärter.
Andernfalls wurde die Angeklagte S.G. am 2. Juli 2024 von der Polizei am Grenzübergang in Vermica festgenommen.
In der Anklageschrift, Grenzpolizei berichtet, stoppte das Branding-Fahrzeug “Audi A8”, die von der Angeklagten Bruder, A.G. gerichtet wurde, und während der Kontrolle des Fahrzeugs, auf dem Rücksitz, fand eine Plastiktüte mit dem Betäubungsmittel der “Mararina”, im Gesamtgewicht von 300 Gramm, die der Angeklagte in der Republik Albanien in Höhe von 500 Euro gekauft hatte, um den gleichen in den Verkehr des Gebiets in der Republik Kosovo.
Mit diesen Handlungen wurde er beschuldigt, kriminelle Arbeit zu begehen “Blerja, Besitz, Vertrieb und unbefugter Verkauf von Betäubungsmitteln, Psycho-Körper und analog zu Artikel 267 Absatz 2 KPRK.












