Letztes Jahr Mord in Balica, Malisheva, zeigt Anklage gegen 9 Personen

Die Staatsanwaltschaft in Gjakova hat am 31. August letzten Jahres im Dorf Balinca in Malisheva gegen neun Personen wegen der Ermordung von Shkodran Krasniqi erhoben. Die Anklage hat dem Angeklagten Details zur Verfügung gestellt: Für den Angeklagten, J.G., gibt es einen begründeten Verdacht, dass er den kriminellen Akt “schwerer Mord” aus Artikel 173 Abs.1 unter par.1.5 begangen hat [...]
Die Anklage hat dem Angeklagten Angaben zur Verfügung gestellt:
Für den Angeklagten, J.G., besteht ein begründeter Verdacht, dass er den kriminellen Akt “schwerer Mord” nach Artikel 173 Abs.1 unter S.1.5 KPRK und kriminelle Arbeit “Besitz, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” nach Artikel 366 Abs.1 KPRK.
Für die Angeklagten J.G., F.G., K.G., A.G. und N.G. gibt es einen guten Zweifel, dass in der Abstimmung der schwere versuchte Mord “ ” aus Artikel 173 Abs.1 unter par.1.1 im Zusammenhang mit Artikel 28 und 31 KPRC.
Für den Angeklagten, K.G., besteht ein begründeter Verdacht, dass er kriminelle Arbeit begangen hat “Besitz, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” nach Artikel 366 Abs.1 KPRK.
Für den Angeklagten A.G. gibt es einen begründeten Verdacht, dass er kriminelle Arbeit begangen hat “Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” aus Art. 366 Abs.1 KPRK.
Für den Angeklagten N.G. gibt es einen begründeten Verdacht, dass er einen kriminellen Akt begangen hat “Mit einem Schlag auf” nach Artikel 187 Abs.1 KPRK.
Für die Angeklagten L.K., D.K., Q.K. und A.M. gibt es einen guten begründeten Verdacht, dass sie in der Koordination die kriminelle Arbeit “leichter Körperzugang” aus Artikel 185 par.1 unter dem Geld getan haben. 1.4 verbunden mit KPRK Artikel 31.
Der Staatsanwalt des Falles, im Falle der Einrichtung der Anklage, hat dem Gericht vorgeschlagen, dass die Angeklagten schuldig sind und nach dem Gesetz für kriminelle Handlungen bestraft werden, mit denen sie angeklagt werden. ”












