Spezielle Verfolgung gegen einen Suspekt: Beschuldigt für den Angriff der offiziellen Person des Huoliganismus

Der Sonderstaatsanwalt des Kosovo hat gegen eine Person Anklage erhoben. Er wird beschuldigt, die offizielle Person und den Hooliganismus anzugreifen. Benachrichtigung: Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat gegen einen Angeklagten Anklage erhoben, der “Angriff auf die offizielle Person” und “Nehmen Sie an der Masse teil, die kriminelle Handlungen durchführt und hooliganismus” Pristina, 11. Juni 2024 [...]
Der Sonderstaatsanwalt des Kosovo hat gegen eine Person Anklage erhoben.
Er wird beschuldigt, die offizielle Person und den Hooliganismus anzugreifen.
Benachrichtigung:
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat gegen einen Angeklagten Anklage erhoben, der “Angriff auf die offizielle Person” und “Nehmen Sie an der Masse teil, die kriminelle Handlungen und Hooliganismus durchführt”
Priština, 11. Juni 2024 Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute eine Anklage beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Anklagegegnerin N.O. eingereicht.
Für den Angeklagten N.O. ist ein Verdacht auf eine begangene kriminelle Arbeit “Angriff auf die offizielle Person” nach Artikel 402 Abs. 5 in Bezug auf die Absätze 2 und 1 und Artikel 31 KPRK sowie auf die kriminelle Tätigkeit “Die Teilnahme an der Masse, die kriminellen und hooliganismus” durch Artikel 404 par 1 im Zusammenhang mit Artikel 31 des KPRC darstellt.












