Spezielle Staatsanwaltschaften erheben Anklagen gegen sieben Angeklagten für Strafsachen, die mit der Korruption verbunden sind

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat gegen die sieben Angeklagten wegen von Korruption in Verbindung gebrachten Strafhandlungen erhoben, die der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo heute bei der Sonderabteilung des Verfassungsgerichts in Pristina gegen sieben Angeklagte erhoben hat, da es einen guten Verdacht gibt, dass die gleichen Werke durchgeführt wurden [...]
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute eine Anklage bei der Sonderabteilung des Verfassungsgerichts in Pristina gegen die sieben Angeklagten eingereicht, da es einen begründeten Verdacht gibt, dass die gleichen begangenen Straftaten wie folgt begehen:
Für den Angeklagten T.M. Es gibt einen Verdacht auf begangene kriminelle Handlungen. Die Task Force aus Artikel 425 Absatz 1 betreffend KPRK Absatz 3, Nr.04/ L-082 und die Fälschung von Dokumenten aus Artikel 390 Absatz 1 betreffend KPRK Absatz 2.
Für Beklagte A.O. Es gibt einen Verdacht auf die Tatsache, dass er kriminelle Handlungen begangen hat. Die Task Force aus Artikel 4118 Absatz 1 betreffend KPRK Absatz 3, Nr.06/ L-074 und die Fälschung von Dokumenten aus Artikel 390 Absatz 1 betreffend KPRK Absatz 2.
Für Beklagte D.C. Es besteht der Verdacht, dass er eine falsche Straftat gegen Dokumente aus Artikel 390 Absatz 1 betreffend Absatz 3 und Artikel 31 KPRK begangen hat.
Zu den Angeklagten A.L. und F.A. Es gibt einen Verdacht auf begangene kriminelle Handlungen. Artikel 335 Absatz 1 zu Absatz 5 und Artikel 31 der KPRK Nr.04/ L-082 und Missbrauchs- und öffentliches Beschaffungsbetrug nach Artikel 415 Absatz 2 zu Absatz 3 und Artikel 31 der KPRK- und kriminellen Tätigkeit in der Koordination haben strafrechtliche Arbeit durchgeführt, die eine Steuervermeidung aus Artikel 307 Absatz 3 zu Absatz 1 und Artikel 31 der KPRC verhindert.
Inzwischen für den Angeklagten G.H. Es besteht Zweifel daran, dass er falsche Unterlagen bezüglich der Steuer aus Artikel 308 Absatz 2 und 3 betreffend KPRK Absatz 1 ausgeführt hat.












