Das Gesetz gegen drei, die in Marihuana gefangen waren

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Prizren hat wegen des Verdachts, dass sie kriminelle Handlungen begangen haben “Blerja, Besitz, Vertrieb und unberechtigter Verkauf von Narcotika, Psychotropie und Analogo” und “erhoben. Der unberechtigte Besitz von Drogen, Psychotropen und Analogo”. Die Polizei hatte die Angeklagten festgenommen, während sie sitzen [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Prizren hat wegen des Verdachts, dass sie kriminelle Handlungen begangen haben “Blerja, Besitz, Vertrieb und unberechtigter Verkauf von Narcotika, Psychotropie und Analogo” und “erhoben. Der unberechtigte Besitz von Drogen, Psychotropen und Analogo”.
Die Polizei hatte die Angeklagten gefangen, während sie vor sich sitzen und Marihuanabeutel tragen.
“defendants A.K., und K.T., am 14. März in Prizren bei “Xhemaj Bjediqi”, hinter einer Bäckerei von Brot, in der Qualität der Mitarbeiter mit der Absicht, ohne Genehmigung zu verkaufen und zu verteilen, besitzen narkotische Substanz von Marihuana, so dass, solange die Angeklagten in einem Tisch hinter dem Brotofen sitzen, wo sie einige Taschen narco-ähnlicher Marihuana- Substanz, gegenüber der Polizei, was die Polizei Verrattat des Marihuanas, während die Angeklagten auf dem Tisch mit elektronischem Gewicht von 0,60 Plastiktüten, haben wir gefunden.
A.K., am 31. März ohne Autorisierung, hat Marihuana vertrieben, wie es J.B., auf “Ibrahim Rugova” getroffen hat, wo es das gleiche im Austausch für 240 Kunststofftüten gibt, die zur Verpackung der narkotischen Substanz dienen, eine Dosis der narkotischen Substanz in Gewicht von 0,227 Gramm.
Mit diesen Aktionen hat er kriminelle Arbeit begangen “Blerja, Besitz, Vertrieb und unerlaubter Verkauf von Drogen, psychotropen Substanzen und analogen”.
Und der Angeklagte J.B. Ohne Autorisierung besaß er Marihuana, das Gewicht von 0,27 Gramm, das die Betäubungsmittel von dem Angeklagten A.K. genommen hatte, im Austausch für 240 Plastiktüten, so dass kriminelle Handlungen zu ihm “Der unbefugte Besitz von Narkotika, Psychotrokopen und Analogo”.












