CEC startet Verfahren zum Kauf von Kameras für allgemeine Wahlen

Die Zentrale Wahlkommission hat angekündigt, dass die Veröffentlichung des Vertrages zur Auswahl des Wirtschaftsakteures für Kamerabedarfs- und Überwachungsgeräte für die Aufnahme aller Aktivitäten während des Abstimmungsprozesses und Zählung des Wahltags an Standorten in der Republik Kosovo ausgestellt wurde. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet mit [...]
Die Bietefrist wird am 11. Juli 2024 abgeschlossen.
Alle Details dieses Ausschreibungsverfahrens wurden auf der offiziellen Plattform Eʹcurement veröffentlicht.
In Bezug auf die Verwendung von Kameras an Standorten während zukünftiger Wahlprozesse erklärt die CEC die Bürger der Republik Kosovo:
• Die Einrichtung von Überwachungskameras in Wahlräume erfolgt, um die Sicherheit von Wahlmaterialien zu gewährleisten und die Integrität des Wahlprozesses zu bewahren und die Abstimmung zu zählen;
• Die Einstellung von Kameras in den Umfragen erfolgt, indem sie das Geheimnis der Abstimmung vollständig sichern, da sie am anderen Ende des Ortes platziert werden, an dem der Stimmrechtsstand sein wird und in keinem Fall das Zeichen der Wahleinstellung registrieren können;
• Die Speicherung der Kameradaten wird vorübergehend erfolgen, bis das Wahlmaterial zerstört wird, mit Ausnahme derjenigen aus Wahlländern, in denen Unwiderstehigkeit identifiziert wird, um den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen;
• Am Wahltag wird die CEC diese Kameras nicht überwachen, so dass ihre Volkszählung passiv durchgeführt wird und dass der Zugriff auf Videotapes nur durch Entscheidung oder Antrag der Gesetzgebungsorgane vorgesehen werden kann.
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