Polizei Verdacht auf sexuell geschmolzene Minderjährige sind für die Haft erforderlich

Gjakovas Gründungsstaatsanwalt hat die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Polizei, angeblich vom Dezember 2023 bis zum 8. Mai, beantragt, hat einen Minderjährigen in Gjakova sexuell verletzt. Die Ankündigung der Strafverfolgung besagt, dass er Nachrichten der sexuellen Natur gesandt hat, die die Würde der verletzten Menschen verletzt haben. [...]
Die Ankündigung der Strafverfolgung besagt, dass er Nachrichten der sexuellen Natur gesandt hat, die die Würde der verletzten Menschen verletzt haben.
Nach der Forderung der Strafverfolgung behauptet ein weiteres “, dass es einen Verdacht gibt, dass der Angeklagte mit Initialen A.D., von Dezember bis Dezember 2023 bis dt.08.05.2024, in Gjakova sexuell die schwache Person mit Minderjährigen provoziert, in Form eines unerwünschten verbalen Verhaltens, und nicht verbale sexuelle Natur mit der Absicht der Würde, in der Weise, dass nach dem Angeklagten und beschädigten/morphiken über soziale Netzwerke berichtet wurden, sexuelle Botschaften der Natur sendet, die die Würde und nicht die gleiche Würde, die objektiv abgebaut und abgebaut wird. ”
Diese Handlungen sind der Verdacht, dass der Angeklagte im Zusammenhang mit Artikel 183 Abs.4 des Gesetzes Nr.8/L-188 zur Erfüllung und Änderung des 06/L Code 074 Strafgesetzbuches der Republik Kosovo im Zusammenhang mit Artikel 183 Abs.4, in Verbindung mit Artikel 77 des KPRC, die strafrechtliche Handlungen durchgeführt hat.












