30 Tage Gefängnis für Familiengewalt Suspect

Das Stiftungsgericht in Pristina, die Niederlassung in Drenas, hat den Antrag der Priština-Verfassungsgerichtsanwälte für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A.Z. genehmigt, unter Verdacht, dass er an dem Verhalten der kriminellen Arbeit teilgenommen hat “domestic violence”. Das Gericht hat die Haftmaßnahme während der 30-tägigen Amtszeit gegen die Anklage A.Z. ernannt. [...]
Das Stiftungsgericht in Pristina, die Niederlassung in Drenas, hat den Antrag der Priština-Verfassungsgerichtsanwälte für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A.Z. genehmigt, unter Verdacht, dass er an dem Verhalten der kriminellen Arbeit teilgenommen hat “domestic violence”.
Das Gericht hat die Haftmaßnahme während der 30-tägigen Amtszeit gegen die Anklage A.Z.
Der “Im konkreten Fall besteht auch der Zweifel, dass ich freigelassen bin, wird der Angeklagte den Verlauf des Strafverfahrens verhindern, die verletzten und Zeugen zu verletzen, und es besteht die Gefahr, dass, wenn der Angeklagte auf dem lockeren ist, ich den kriminellen Akt wiederholen kann”. Es sagt die Ankündigung des Gerichtshofs.
Das Gericht schätzt daher, wie die einzige Maßnahme die Haft ist, die die Anwesenheit des Angeklagten A.Z. im Verfahren gewährleisten würde und nicht die gleiche oder andere Arbeit in Bezug auf die verletzten” wiederholen würde, Es sagt die Ankündigung des Gerichts.












