Geprüft, dass sie eine 14-jährige Haftmaßnahme verletzt haben, die für zwei Verdächtige in Prizren ernannt wurde

Der Verfassungsgericht in Prizren hat die Haftmaßnahme für einen Monat gegen zwei Verdächtige für die Straftat bestimmt, schreibt Periscopi. Benachrichtigung: Der Verfassungsgericht in Prizren, die Abteilung für Mytur, die Prüfung des Verfahrens, hat die Haftmaßnahme in einer Länge von 1 Monat zugewiesen, die seit der Haft von 21.03,2024 und [...]
Benachrichtigung:
Der Verfassungsgericht in Prizren, der Abteilung für Mittur, der Richter des Verfahrens, hat die Haftmaßnahme in einer Länge von einem (1) Monat eingestellt, die ab dem Zeitpunkt der Verhaftung von 21.03.2024 gezählt wird und kann auf 20,04.2024 gegen die Angeklagten D.D., (20 Jahre) und P.B., (19 Jahre alt), aufgrund des Verdachts, dass jeder eine kriminelle Gewalthandlung nach Artikel 227 Absatz 7 begangen hat (wenn der Straf Akt der Person unter 14 Jahren) in Bezug auf par. 1 (Wer die andere Person zwingt, sexuelle Handlungen ohne Zustimmung einer solchen Person zu begehen), der KP des Kosovo-Kristikers.
Der Richter des Vorverfahrens nach Abschluss der Anhörung zur Bestimmung der Sicherheitsmaßnahme und Anhörung der Erklärungen der Parteien und auf der Grundlage von Belegen auf den Fachpapieren hat festgestellt, dass der Antrag des Staatsanwalts auf die Haftzuweisung beruht.
Das Gericht, im Falle der Haft, hat geschätzt, dass es rechtliche Gründe für die Bestimmung dieser Maßnahme gibt, und von Beweisen, die bis in diese Phase gesammelt wurden, ist ein Verdacht, dass die Angeklagten allein den kriminellen Akt begangen haben, für den sie vermutet werden.
Im Falle des Hafttermins hat der Gerichtshof die Tatsache berücksichtigt, dass der Fall in der Anfangsphase der Untersuchung ist, und die Angeklagten und die eventuellen Zeugen werden in Frage gestellt. Mit der Veröffentlichung der Angeklagten zur Freiheit besteht also die Besonderheit, dass das gleiche den Verlauf des Untersuchungsverfahrens verhindern wird.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Ernennung der Haftmaßnahme in dieser Phase erforderlich ist, unter Berücksichtigung der schweren Belastung der Straftat, für die Angeklagte verdächtigt werden, und der Umstände, unter denen strafrechtliche Handlungen angeblich begangen wurden, also mit der Freilassung der Angeklagten besteht die Gefahr, mit der Absicht, strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden.
Von oben aus hat der Gerichtshof festgestellt, dass in konkreten Fällen die Verhängung der Haft für Angeklagte erforderlich und vernünftig ist.
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