Abstimmung in 4 nördlichen Gemeinden eröffnet Volkszählung für Wähler außerhalb des Kosovo

Die Zentralwahlkommission hat den Bürgern außerhalb des Kosovo zu Recht mitgeteilt, dass die Wählerregistrierung in vier nördlichen Gemeinden eröffnet wurde. Die Volkszählung umfasst Daten vom 29. März bis 3. April. Ihr Antrag kann online über die CEC-Website oder per Post gesendet werden. Vollständige Ankündigung: Zeitraum für [...]
Die Volkszählung umfasst Daten vom 29. März bis 3. April.
Ihr Antrag kann online über die CEC-Website oder per Post gesendet werden.
Vollständige Ankündigung:
Die Periode der Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo (29. März), 3. April, 2024) für den 21. April in vier Gemeinden Leposaviq, Zubin Potok, Zvecan und North Mitrovica
Pristina, 29. März 2024 Die Zentralwahlkommission kündigt den Bürgern an, dass die Fristen für die Antragstellung außerhalb des Kosovo für oder gegen die Abreise der Bürgermeister von ihrem Posten in den Gemeinden Leposaviq, Zubin Potok, Zvecan und North Mitrovica am 21. April 2024 registriert wurden.
Während dieser Zeit, die am 3. April 2024 endet, können Kosovo-Bürger, die im Ausland leben, beantragen, sich als Wähler außerhalb des Kosovo zu registrieren, die ihre Anfrage senden:
Die elektronische Plattform, die auf die CEC-Website www.kqz-x.org gesetzt ist: Abonnieren Sie die Abstimmung außerhalb des Kosovo für das Abstimmungsverfahren am 21. April 2024 (https://eomp.kqz-x.org/sq/abrodvoter), nach allen Schritten nacheinander, oder Post.
Alle Einzelheiten für den Anwendungszeitraum der Volkszählung außerhalb des Kosovo wurden auf der Website www.kqz-x.org veröffentlicht (CEC-Dienste > Dienstleistungen für Wähler > Wahl per Post) oder auf der Website: https://kqz-x.org/Serbians-per-votting/votimi-me-post/
Im Falle der Weigerung, sich außerhalb des Kosovo als Wähler zu registrieren, hat die KEG die Kommission für Verwaltungs Opposition eingesetzt, in der Opposition gegen die Ankündigung der KEG demonstriert werden konnte. Administrative Opposition kann per E-Mail gesendet werden, in: [email protected]
Die Zentralwahlkommission ermutigt alle Kosovo-Bürger, die außerhalb des Kosovo leben, mit dem Recht, ihr Recht zu nutzen, sich außerhalb des Kosovo als Wähler zu registrieren und dann nach der Volkszählung per Post während des Zeitraums zu wählen, der am 12. April beginnt und am 20. April 2024 endet.












