Regelmäßigkeit: Verbraucher haben das Recht, Verträge mit Betreibern zu schließen

Regelmäßigkeit: Verbraucher haben das Recht, Verträge mit Betreibern zu schließen

Die Verordnung ist in Kraft getreten, die es Verbrauchern ermöglicht, Verträge mit Kabelbetreibern durch einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen zu schließen. Wie die Regulierungsbehörde für elektronische und Postkommunikation angekündigt hat, haben die Nutzer das Recht, Verträge ohne zusätzliche Kosten zu schneiden. ARKEP sagte, die Verordnung steht im Einklang [...]

ARKEP hat gesagt, dass die Verordnung im Einklang mit dem Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation steht, und ihr Hauptziel ist die weitere Stärkung der Verbraucherrechte. Für alle Fälle wie einseitige Änderung von Vertragsbedingungen, schlechte Service-Funktion oder sonstige Verletzung vertraglicher Bedingungen durch den Dienstleister hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag frühzeitig zu kündigen.

Nach ARKEP sollten die Nutzer spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben werden und über das Recht auf Genehmigung informiert werden, wenn sie die neuen Bedingungen nicht akzeptieren.

Das Recht, den Vertrag zu schneiden, kann innerhalb von zwei (2) Monaten nach dieser Ankündigung ausgeübt werden. Die Dienstleister sollten sicherstellen, dass die Ankündigung auf eine klare und verständliche Weise in einem stabilen Medium (Sms, E-Mail oder per Post)” erfolgt, sagt Artikel 10 der Verordnung.

Die neuen Vorschriften beinhalten die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund eines schlechten Servicebetriebs zu brechen, d.h. wenn Verbraucher nicht wie im Vertrag angegeben ausführen.

Die Verordnung hat klargestellt, dass der Zeitraum, in dem der Dienstleister eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragsentfernung beantragen kann (in den ersten neun Monaten, wenn der Vertrag für 12 Monate gebunden ist, bzw. in den ersten 12 Monaten, wenn der Vertrag für 24 Monate verbunden ist), nur für Fälle gilt, in denen alle Vertragsbedingungen des Dienstleisters erfüllt sind.

Ein Tag früher hat das Ministerium für Industrie, Handel und Handel nach Überprüfung hunderter Verbraucherbeschwerden im Zusammenhang mit Kabelnetzdiensten angekündigt, dass es beschlossen hat, den Kabelbetreibern zu verpflichten, unlautere Bedingungen im Vertrag zu fallen, so dass Verbraucher das Recht haben, den Vertrag zu schließen, wenn der Betreiber Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt.

Nach der Ankündigung von MINT ist die Verpflichtung der Verbraucher im Falle der Vertragsverbindlichkeit, den Rest des Vertrages zu zahlen, auch wenn der Inhalt des Dienstes/Kandalen geändert wurde, gegen das Gesetz verstoßen.

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