Enver Sekiraqa kehrt zurück zu Haus Verhaftung

Enver Sekiraqa hat zurück zur Hausverhaftung durch den Beschwerdekammerngericht. Nach der Berufungsmitteilung wurde Sekirakus mit dem Maß einer monatlichen Hausstilllegung beauftragt, die bis zum 23. Februar dieses Jahres berechnet wird. Beschwerdekammer des Kosovo mit dem PN1-Urteil. S.n.37/24, 23.02.2024, hat die Beschwerde der Strafverfolgung genehmigt [...]
Nach der Berufungsmitteilung wurde Sekirakus mit dem Maß einer monatlichen Hausstilllegung beauftragt, die bis zum 23. Februar dieses Jahres berechnet wird.
“Das Berufungsgericht Kosovo mit der PN1-Entscheidung. S.n.37/24, 23.02.2024, hat die Berufung der Sonderstaatsanwaltschaft der Republik Kosovo genehmigt, während das Verfassungsgericht in Pristina recht ehrlich, PKR.nr.170/2020, 09.02.2024, hat es geändert und gegen E.S. Angeklagte. ist für Hausarrest in einer Länge von 1 (a) Monat eingestellt, die von 23,02,2024 gezählt wird. Die Hausverhaftungsmaßnahme des Angeklagten wurde eingerichtet, um der gesetzlichen Bestimmung nach Artikel 181 Absatz 1 Unterabsatz 1.1 und 1.2 der KKPPRC” zu entsprechen, Es sagt die Apel Ankündigung.












