Sonderanklagte Anklagen gegen drei Personen Kriegsverbrechen bis Living Burn von albanischen Zivilisten während des Krieges

Der Sonderankläger hat gegen drei Personen Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung erhoben. D.G. Es wird gesagt, dass in der Qualität der offiziellen Person, mit dem Rang des Colonel Ã1⁄4ber den Leiter des Sekretärs der Inneren Angelegenheiten in Gjilan im Jahr 1999, wurde er informiert oder musste bewusst sein und hatte nichts getan fÃ1⁄4r [...]
Der Sonderankläger hat gegen drei Personen Anklage wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung erhoben.
D.G. Es wird gesagt, dass in der Qualität der offiziellen Person, mit dem Rang des Colonel, der Leiter des Sekretärs für innere Angelegenheiten in Gjilan im Jahr 1999, wurde er informiert oder musste wissen, und hatte nichts getan, um Mord, Wunde und Verbrennung von mehreren albanischen zivilen Opfern in den Dörfern Inatoco, Lluca, Poldrage und Uglar zu verhindern.
Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten D. G. Dealt.C. und Mr. '%, eine Anklageschrift eingereicht. Für Angeklagte D.G. Es besteht ein guter Zweifel daran, dass in der Qualität des offiziellen Oberst-in-Chief-Offiziers, Chef des Sekretariats für innere Angelegenheiten in Gjilan, im Januar-Juli 1999, Superior und Supervisor gegenüber allen seinen Untergebenen und mit wirksamer Kontrolle über sie und das Gebiet der Gjilan-Gemeinschaft, während der Kriegszeit im Kosovo, informiert wurde oder bewusst werden musste, und keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Morde, Verletzungen, Verletzungen, Verletzungen, das Verbrennen der albanischen Zivilopfer, Schläge, Folterungen, psychischen Qualen und psychischen Rehabilitationen, die Exils der albanischen Dörfer (Ikorks), Ikots, Lokalisten, Kriegsverbrechen, Kriegsverbrechen und Kriegsverbrechen gegen Kriegsverbrechen, die Verbrechen der Vereinten Nationen, die von 14PEWPE gesagt werden, zu verhindern, zu verhindern, zu verhindern, zu verhindern oder zu berichten.
Die Anklage sagt, dass der andere Angeklagte ist. C hatte zusammen mit anderen an der Tötung von acht albanischen Zivilisten teilgenommen. Sie, wie das Strafverfolgungsorgan sagt, haben “in Haufen von Bäumen platziert, wo einer von ihnen verbrannt wurde, um zu leben”. Außerdem heißt es, sie hätten andere albanische Zivilisten geschlagen, gefoltert, gefoltert, beraubt, vertrieben.
“Es gibt einen guten Verdacht, dass während des Krieges im Kosovo, insbesondere in der Region Gjilan, als Teil der kriminellen Gruppe, in Abstimmung mit D. C, D. N, M. S.N.S. und S.J., sowie andere nicht identifizierte Mitglieder dieser Gruppe, bewaffnet und gekleidet in getarnten Uniformen und unregelmäßigen Uniformen der serbischen Polizei und Armee, an der Ermordung von acht (Albanische Zivilisten, nämlich zwei dieser Opfer wurden in Haufen von Bäumen platziert, wo einer von ihnen am Leben verbrannt, geschlagen, gefoltert, gefoltert, vertrieben, albanischen Zivilisten, diese Handlungen sanktioniert durch lokale Gesetze, Kriegsbräuche und Genfer Abkommen, so dass einer von ihnen in den kriminellen Krieg gebrannt worden war, gegen den Krieg gegen den 14. Krieg gegen den RSPH1st).
Für den dritten Angeklagten sagt der Sonderankläger, dass er als Arzt keinen albanischen Verletzten geholfen habe, der gestorben sei.
“Es gibt guten Verdacht, dass in der Qualität des Arztes des Regimentalkrankenhauses in Gjilan, am 05/04/1999 Datum, es nicht angemessene medizinische Hilfe für Opfer N. R, die von der kriminellen Gruppe als überlegen verletzt wurde, nur weil das gleiche war von der albanischen nationalen Zugehörigkeit, die gleichen Befehle ihm, das Krankenhaus so schnell wie möglich zu verlassen, und als Folge dieser Tat das Opfer ändert Leben in den späten Stunden des gleichen Tages, er hat die kriminelle Arbeit getan, die Zivilen Volkskrieg Verbrechen gegen die Artikel 142 des RSFJ <x>.












