Erhöhen Sie eine Anklage gegen V. Keine Kriegsverbrechen Verdächtige im Kosovo: getötet zwei Menschen und verletzte einen anderen in Suhareka

Der Sonderankläger des Kosovo hat während des Krieges im Kosovo Anklage gegen eine Person wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung erhoben. Der Zeitraum, für den die Anklage erhoben wurde, beträgt 1998-1999. Durch einen Medienbericht hat der Sonderankläger den Angeklagten V beschrieben. Er hat angeblich die beiden M.A. und US-Opfer getötet, wie [...]
Der Sonderankläger des Kosovo hat während des Krieges im Kosovo Anklage gegen eine Person wegen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung erhoben.
Der Zeitraum, für den die Anklage erhoben wurde, beträgt 1998-1999.
Durch einen Medienbericht hat der Sonderankläger den Angeklagten V beschrieben. Er soll die beiden M.A. und US-Opfer getötet und die USA verletzt haben.
Nach der Anklageschrift wurden während der Zeit von 1998 bis 1999 kriminelle Handlungen in der Stadt Suhareka begangen. Der Angeklagte, der in Abstimmung mit anderen Mitgliedern der serbischen Polizei und Militärkräfte handelt, hat gegen internationale Gesetze verstoßen, indem er den Mord an zwei M.A. und US-Opfern sowie die Verletzungen der verletzten USA begangen hat. == Weblinks ==
Vollständige Ankündigung:
Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat Anklage gegen die Zivile Volksverbrechen erhoben
Pristina, 23. Dezember 2024 Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, Klage gegen die Angeklagten V. N erhoben, da der Verdacht besteht, dass die Koordinierung strafbare Arbeit begangen hat “Lohnkrieg gegen die Zivilbevölkerung”, sanktioniert mit Artikel 142 in Bezug auf Artikel 22 des Strafgesetzbuches von RSFJ.
Nach der Anklageschrift wurden während der Zeit von 1998 bis 1999 kriminelle Handlungen in der Stadt Suhareka begangen. Der Angeklagte, der in Abstimmung mit anderen Mitgliedern der serbischen Polizei und militärischen Kräften handelt, hat gegen internationale Rechtsvorschriften verstoßen, indem er zwei M.A. und US-Opfer ermordet hat, sowie die Verletzungen der verletzten USA.
Zur Unterstützung der neuns 234 par.2 und 303 pars.7 der KPP hat der Sonderankläger vorgeschlagen, den Prozess in Abwesenheit zu halten, weil der Beklagte V. Es ist unerreichbar für Justizorgane, und die rechtlichen Bedingungen von Artikel 234 wurden erfüllt. Die KPP, für die Anklageerhebung in Abwesenheit.
Dieser Strafverfahren wurde bereits an die Sonderabteilung des Stiftungsgerichts in Pristina weitergeleitet.












