Daten aktualisieren / Die Anzahl der Wählerregistrierungsanträge außerhalb des Kosovo ist erreicht

Die Bewerbungsfrist für die Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo ist in Gang, die am 29. August begann und am 26. Dezember 2024 endet. “Basierend auf Daten, bis zum 12. Dezember, um 21:30, wurde nach der Anwendung über die elektronische Plattform (http://diaspora.kqz-x.org) 33,635 Registrierungsanforderungen genehmigt, während 2.100 abgelehnt wurden. [...]
Die Bewerbungsfrist für die Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo ist in Gang, die am 29. August begann und am 26. Dezember 2024 endet.
“Basierend auf Daten, bis zum 12. Dezember, um 21:30, nach der Anwendung über elektronische Plattform (http://diaspora.kqz-x.org) wurden 33,635 Registrierungsanforderungen genehmigt, während 2.100 abgelehnt wurde. In den meisten Fällen abgelehnt, wurden Bewerber nicht fotografiert, die ID gleichzeitig zu halten. Die CEC informiert die abgelehnten Bewerber individuell wegen ihrer Ablehnung der Antragsstellung, und auch abgelehnte Bewerber werden bekannt gegeben, dass sie sich für die Registrierung anmelden können und die Dokumente beitreten können, die zur Erfüllung ihrer Anfrage gemäß CEC” Richtlinien erforderlich sind, hat KQZ Sprecher Valmir Elezi IndexOnline gesagt.
Er hat gesagt, dass aus 33,635 genehmigten Anträgen 8,655 Kosovo-Bürger registriert wurden, um die diplomatische Vertretung 5,330 physisch zu stimmen, um das Wahlpaket an das CEC-Postfach in Kosovo zu senden, und 19.650 haben registriert, um das Paket mit Wahlpapieren an das Postfach außerhalb des Kosovo zu senden.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Abstimmungsprozess außerhalb des Kosovo nicht exklusiv ist. Das bedeutet, dass, wenn ein Bürger abgelehnt wird, sich zu bewerben, dies keine endgültige Ablehnung ist, da das gleiche das Recht hat, sich erneut zu bewerben. Die CEC informiert die abgelehnten Bewerber individuell wegen ihrer Nachfrageverweigerung und auch abgelehnte Bewerber werden bekannt gegeben, dass sie die Registrierung erneut antreten können und die Dokumente anbringen können, die zur Erfüllung ihrer Bewerbung gemäß den CEC-Richtlinien erforderlich sind”, Elezi, sagte.
Die Zentralwahlkommission fordert alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger dazu auf, ihr verfassungsrechtliches Recht zu nutzen, Teil des Wahlprozesses in der Republik Kosovo zu werden, zunächst als Wähler außerhalb des Kosovo und späterer Abstimmung. Die Diaspora. Kqz-x.org.












