Über 330.000 Stimmrechtsregistrierungsanforderungen, die außerhalb des Kosovo zugelassen sind

Die Dauer der Bewerbung außerhalb des Kosovo ist im Gange, die am 29. August begann und am 26. Dezember endet. Der Sprecher der Zentralwahlkommission hat angekündigt, dass bis heute mehr als 33 Tausend Registrierungsanforderungen genehmigt wurden. “Auf der Datenbank, um 12 [...]
Die Dauer der Bewerbung außerhalb des Kosovo ist im Gange, die am 29. August begann und am 26. Dezember endet.
Der Sprecher der Zentralwahlkommission hat angekündigt, dass bis heute mehr als 33 Tausend Registrierungsanforderungen genehmigt wurden.
“Basierend auf Daten, bis zum 12. Dezember, um 21:30, nach der Anwendung über elektronische Plattform (http://diaspora.kqz-x.org) wurden 33,635 Registrierungsanforderungen genehmigt, während 2.100 abgelehnt wurde. In den meisten Fällen abgelehnt, wurden Bewerber nicht fotografiert, die ID gleichzeitig zu halten. Die CEC informiert die abgelehnten Bewerber individuell wegen ihrer Nachfrageverweigerung und auch abgelehnte Bewerber sind angeblich in der Lage, sich für die Registrierung zu bewerben und die zur Erfüllung ihrer Bewerbung erforderlichen Dokumente gemäß den CEC-Richtlinien zu befestigen”
“Aus 33,635 genehmigten Anträgen sind 8,655 Kosovo-Bürger registriert, um in der diplomatischen Vertretung zu stimmen 5,330 sind registriert, um das Checkout-Paket an das CEC-Postfach in Kosovo zu senden, und 19.650 sind registriert, um das Stimmpaket an die Postbox außerhalb des Kosovo zu senden”, sagte er Klakosova.v.
Unter anderem betonte Elez, dass der Wählerregistrierungsprozess außerhalb des Kosovo nicht exklusiv sei.
“Dies bedeutet, dass, wenn ein Bürger abgelehnt wird, nicht eine letzte Ablehnung ist, da das gleiche das Recht hat, sich erneut zu bewerben. Die CEC informiert die abgelehnten Bewerber individuell wegen ihrer Ablehnung der Antragserteilung, und auch abgelehnte Bewerber werden bekannt gegeben, dass sie die Registrierung erneut antreten können und die zur Erfüllung ihrer Bewerbung erforderlichen Dokumente gemäß den CEC-Richtlinien” anbringen können.
Die Zentralwahlkommission fordert alle im Ausland lebenden Kosovo-Bürger dazu auf, ihr verfassungsrechtliches Recht zu nutzen, Teil des Wahlprozesses in der Republik Kosovo zu werden, zunächst als Wähler außerhalb des Kosovo und später als Wähler zu werden”, fügte er hinzu.












