Die Strafverfolgung erhebt eine Person mit kriminellen Handlungen des Menschenhandels in Gjakova

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova, dem Department of War Crimes, hat gegen die Angeklagten A.P., für kriminelle Arbeit “Verkehr mit Menschen aus Art. 165 Abs.1 des KPRC. Laut der anderen flachen Anklage nimmt der Angeklagte A.P., vom März 2021 bis zum 30.01.2024, in Gjakova, am Handel mit [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova, dem Department of War Crimes, hat gegen die Angeklagten A.P., für kriminelle Arbeit “Verkehr mit Menschen aus Art. 165 Abs.1 des KPRC.
Laut der anderen flachen Anklage beschäftigt sich der Angeklagte A.P. von März 2021 bis 30.01.24 in Gjakova mit Menschenhandel durch Kanonismus, Kraftnutzung, Gewinn durch Zwangsarbeit und andere Gewalttaten, Controller, die zu physischen und psychischen Missbrauch mit dem Ziel, die AV zu profitieren.
Mit diesen gleichen Aktionen hat er kriminelle Arbeit begangen “Verkehr mit Menschen aus Art. 165 Abs.1 KPRK.
Der Staatsanwalt des Falles, im Falle der Einrichtung der Anklage, hat dem Gericht vorgeschlagen, dass der Angeklagte schuldig plädiert und nach dem Gesetz für strafrechtliche Handlungen bestraft wird, die auf ihn platziert werden. /










