Peter Shalas Antrag auf Scheitern oder Verschiebung der Sitzung abgelehnt

Der Sondergericht hat angekündigt, dass die Justizkammer die Verteidigungsanfrage abgelehnt hat, damit Peter Shala bei der Ausschreibung des Auftrags am 29. November nicht erscheinen kann oder das Datum der Sitzung zu verschieben. In der Sonderankündigung wird bekannt, dass die Justizkammer geschlossen hat, dass die Anwesenheit des Angeklagten [...]
Der Sondergericht hat angekündigt, dass die Justizkammer die Verteidigungsanfrage abgelehnt hat, damit Peter Shala bei der Ausschreibung des Auftrags am 29. November nicht erscheinen kann oder das Datum der Sitzung zu verschieben.
In der besonderen Ankündigung wird bekannt, dass die Justizkammer zu dem Schluss gekommen ist, dass die Anwesenheit der Strafverfolgung in dieser Sitzung nach Recht und Ordnung legitim ist.
Am 22. November lehnte die Justizkammer die Verteidigungsanfrage ab, damit Peter Shala nicht bei der Anhörung der Erklärung vom 29. Februar erscheinen kann oder das Datum der Sitzung verschoben werden kann. Die Justizkammer stellte fest, dass die Anwesenheit des Angeklagten in dieser Anhörung nach Gesetz und Ordnung legitim ist. Die Juristische Kammer stellte fest, dass das Verteidigungs Argument, das Shalas geplanten Besuche als außergewöhnliche Umstände nennt, seine Nichtaussicht auf die Sitzung nicht rechtfertigt.
Basierend auf der voraussichtlichen Kurzfrist-Studiensitzung hat die Justizkammer dem Verwaltungsamt jedoch beauftragt, die Organisation der Besuche von Shala an diesem Tag so weit wie möglich zu erleichtern”, sagte Special Reporting.












