CEC mit nächster Sitzung, Postbox-Öffnung vorgeschlagen für Auslandswahl

Die Zentrale Wahlkommission wird voraussichtlich die 61. Sitzung abhalten, die Vorbereitungen für die Organisation der Wahlen vom 9. Februar 2025 für die Kosovo-Montage fortzusetzen. Zu den vielen Tagesordnungspunkten, die sich vor allem auf die Vorbereitungen für die Organisation dieser Wahlen beziehen, gehört der “Vorschlag für die Eröffnung von Postfächern außerhalb [...]
Zu den vielen Tagesordnungspunkten gehören vor allem die Vorbereitungen für die Organisation dieser Wahlen das “Vorschlag für die Eröffnung von Postboxen außerhalb des Kosovo”.
Nach Angaben der CEC sind die weiteren Punkte der Tagesordnung die Überprüfung und Annahme von Nominierungen für die Ernennung von zwei KKZ-Mitgliedern in der Partesh-Gemeinde für die Kosovo-Versammlung am 9. Februar 2025.
Dann die Überprüfung und Verabschiedung des Austauschs und der Ernennung des KKZ-Mitgliedes in der Gemeinde Lipjan für das Parlament der Republik Kosovo 9. Februar 2025, die Überprüfung und Verabschiedung der technischen Trainingsvorgaben für die Parlamentswahlen 2025 in Kosovo und die Kommunalwahlen 2025, die Überprüfung und Genehmigung von technischen Abzeichen für den Abstimmungsprozess für die Wahlen 2025 in Kosovo und die Kommunalwahlen 2025.
Vollständige Ankündigung:
Warnung vor der 61. Sitzung der CEC: Eröffnung von Postfächern außerhalb des Kosovo Pristina, 14. November 2024 Die Zentrale Wahlkommission hielt 2024 ihr 61. Treffen unter der Leitung von CEC-Chef Kreshnik Radoniqi.
Bei dieser Sitzung genehmigte die CEC den Vorschlag, Postfächer für den Abstimmungsprozess außerhalb des Kosovo zu öffnen. Um die Wahlmöglichkeiten für Bürger zu bieten, die sich erfolgreich registrieren und entscheiden, wie sie sich entscheiden, indem sie die Wahl in das Postfach außerhalb des Kosovo schicken, wird die CEC das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Diaspora bitten, ein Postfach in diesen Ländern zu öffnen: Australien, Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Ungarn, Italien, Kanada, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, die USA, Albanien, Slowenien, Schweden, die Türkei, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.
Nach dem Gesetz Nr. 08/L-288 für die Generalwahlen, während der Bewerbungsfrist als Wähler außerhalb des Kosovo, können die Wähler einzeln für die Abstimmung abstimmen:
- Stimmen Sie physisch in einer der diplomatischen Vertreter der Republik Kosovo;
- Versenden von Texten per Mail in das CEC-Postfach in Kosovo;
- Versand der Wahl per Post an eine der von der CEC außerhalb des Kosovo geöffneten Mailboxen. Daher ist die CEC-Sitzungsentscheidung direkt mit dem Abstimmungsansatz gemäß Punkt 3 verknüpft, für den Bürger außerhalb des Kosovo zum Zeitpunkt der Registrierung bestimmt sind: Posten von Papier an eine der von der CEC außerhalb des Kosovo geöffneten Mailboxen. Im Anschluss an das Treffen hat die CEC auch mehrere Entscheidungen unter Vorbereitungen für die Organisation der Wahlen zur Kosovo-Montage getroffen, die am 9. Februar 2025 stattfinden werden, wie sie sind: • eine Entscheidung, die Nominierungen für die Benennung von zwei Mitgliedern bei der Kommunalwahlkommission in der Gemeinde Partesh zu übernehmen; • eine Entscheidung, den Austausch und die Ernennung von Mitglied der Kommunalwahlkommission in der Gemeinde Lipjan zu genehmigen; • Beschluss zur Verabschiedung technischer Spezifikationen für die Wahlschulung für die Kosovo-Montage, 9. Februar 2025 und die Kommunalwahl 2025; • Beschlüsse zur Verabschiedung technischer Spezifikationen für den Druck von Wahlzeichen für die Versammlung, 9. Februar 2025 und die Kommunalwahl 2025.












