Mord, physischer und psychischer Missbrauch: Anklagen gegen zwei Kriegsverbrecher

Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten S.S. und M.S. Klage erhoben. Nach der Anklage für Angeklagte, gibt es einen Brunnen - begründete Zweifel, dass in 1998 Periode von 1999 bewusst und gemeinsam begangen Verbrechen: Mord, physische und psychische Missbrauch, Raub von [...]
Der Sonderankläger der Republik Kosovo hat beim Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, gegen die Angeklagten S.S. und M.S. Klage erhoben.
Nach der Anklage für Angeklagte gibt es einen gut begründeten Zweifel, dass 1998 bewusst und gemeinsam Verbrechen begangen wurden: Mord, physischer und psychischer Missbrauch, Plünderung des gewalttätigen Reichtums der Zivilbevölkerung.
Wie die Staatsanwaltschaft berichtet, haben sie in dieser Koordinierung kriminelle Handlungen begangen, das Verbrechen des Krieges gegen die Zivilbevölkerung, sanktioniert durch Artikel 142, betreffend Artikel 22 des Strafrechts der Sozialistischen Republik Jugoslawien (jetzt “) LP-RSFJ”, als ein Gesetz, das zum Zeitpunkt der Straftat wirksam ist.












