VV’s Abrashi analysiert das Verfassungsrecht über die Immobiliensteuer: Es ist ein Verfahrensschritt.

VV) MP Artan Abrashi sagt die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die vorübergehende Maßnahmen für Artikel 5 des Gesetzes über die Immobiliensteuer eingeführt hat, wo die Zahlung von 100 Euro und Steuern für Bürger ein Verfahrensschritt ist. Abrashi sagt, dass diese Bestimmung des Rechtsrechts nicht auf die endgültige Prägung des Verfassungsgerichts ausgearbeitet wird. [...]
Er hält es früh, die Angelegenheit zu diskutieren, wenn keine endgültige Entscheidung vorliegt. Wir betrachten es, wie es ist, ein Verfahrensschritt, eine vorübergehende rechtliche Maßnahme, die nicht auf die endgültige Prägung des Verfassungsgerichts ausgearbeitet. Ich finde es früh, über dieses Problem zu sprechen, wenn wir keine endgültige Entscheidung haben”, sagte Abrashi Blic Zeitung.
Wir erinnern daran, dass am Montag der Verfassungsgericht vorgeschlagen hat, dass er vorübergehende Maßnahmen für Artikel 5 des Eigentumssteuergesetzes eingeführt hat, wo die Zahlung von 100 Euro und Steuern für die Bürger vorgesehen ist.
Andernfalls wurde am 24. August dieses Jahres die Übergabe der Anforderung zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes von AKK-Direktor Saban Ibrahimi und dem Vorsitzenden von Prizren, Shacir Totaj, vorgenommen.
“Gjykata hat einstimmig beschlossen, dass (i) die Voraussetzungen für die Einrichtung der Bestimmung in Bezug auf den oben genannten Rechtsakt bis zum 30. November 2023 genehmigt werden; und daher (i) die Umsetzung von Artikel 5 des Gesetzes Nr.08/L-224 zur Änderung und Erfüllung des Gesetzes Nr. 06/L-005 zur Besteuerung im Palmy-Immobilien und die Umsetzung von Entscheidungen, die nach diesem Artikel nach der obersten Frist erlassen wurden”, sagt das Urteil des Gerichtshofs.
Die Verfassung hat betont, dass die Gemeinde befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Gesetze zu bestreiten.
Die Entscheidung des Gerichtshofs erklärt zunächst, dass die Gemeinde auf der Grundlage von Artikel 113 der Verfassung befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze oder Handlungen der Regierung zu bestreiten, die kommunale Zuständigkeiten verletzen oder kommunale Einnahmen reduzieren, falls die entsprechende Gemeinde von diesem Gesetz oder Gesetz betroffen ist. Auf der Grundlage dieser Bestimmung muss der Anmelder die Verfassungsmäßigkeit des Artikels 5 des Gesetzes Nr.08/L-224 zur Änderung und Erfüllung des Gesetzes Nr. 06/L-005 für die Besteuerung von Immobilien beurteilen. Der angefochtene Artikel legt fest, dass (i) jeder Steuerpflichtige, der die Immobiliensteuer bis 2023 bezahlen muss, für die Steuererneuerung qualifiziert; (ii) die Summe der Steuererneuerung für alle Steuererneuheiten bis zur Immobilienrechnung im Jahr 2023 erlaubt ist, aber nicht mehr als 100 (100); (ii) die Entscheidung zur Begnadigungspflicht auf dem Grundstück wird von jeder Gemeinde mehr als 30 Tage ab dem Zugang des Gesetzes getroffen; um die Rechnung auf 203 Euro zu zahlen; (ii) die Entscheidung, die von der Gemeinde eines jeden Proxyjahrs für die Ausführung verantwortlich ist, und um sie anzuwenden ist 20 für die Ausführung des Grundstücks im Jahr 20;










