Die Tragödie in Bon Vivat entscheidet das Gericht für die angeblich Hilfsperson nach der Durchführung der Arbeit

Das Verfassungsgericht in Pristina hat den Indikatoren N. LL einen Monat Haft zugeteilt, aufgrund des Verdachts, dass es eine kriminelle Arbeit begangen hat “Die Bereitstellung von Assistenten Tätern nach dem Verhalten der kriminellen Arbeit”, aus Artikel 380 Absatz 2 der Republik Kosovo Strafrechtsordnung. Der Vorverfahrensrichter hat es als Basis genehmigt [...]
Das Verfassungsgericht in Pristina hat den Indikatoren N. LL einen Monat Haft zugeteilt, aufgrund des Verdachts, dass es eine kriminelle Arbeit begangen hat “Die Bereitstellung von Assistenten Tätern nach dem Verhalten der kriminellen Arbeit”, aus Artikel 380 Absatz 2 der Republik Kosovo Strafrechtsordnung.
Der Vorabentscheidungsersucher hat ihn auf der Grundlage des Antrags der Priština-Verfassungsgerichtsanwälte “für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen Indikatoren N genehmigt. Die LL und dasselbe haben die Haftmaßnahme in einer Länge von 1 (ein) Monat zugewiesen, die Haftmaßnahme wurde gemäß Artikel 184 Absatz 1 Unterabsatz 1.1 und 1.2, Punkt 1.2.1 und 1.2.3 KPP festgelegt, aufgrund des Verdachts, dass der gleiche die kriminelle Arbeit der Bereitstellung von Hilfsmitteln nach der Durchführung der kriminellen Arbeit durchgeführt hat”, sagte die Aussage.
Gegen diesen Akt haben unberechtigte Parteien das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht, durch den Verfassungsgericht in Pristina.












