Heute wird die Anhörung der beiden verhafteten, Teil der terroristischen Gruppe, die an dem Angriff von Banjska teilgenommen hat, abgehalten.

Heute wird in der Gerichtsstätte der Priština Stiftung auch Anhörungen für zwei Angeklagten Teil der serbischen terroristischen Gruppe in Banjska stattfinden, die am Sonntag die Kosovo-Polizei angegriffen und somit Sergeant Africa Bunnjak getötet wurde. Andernfalls in der letzten Nacht hat das Verfassungsgericht in Pristina Haftmaßnahmen zur Verhaftung von Vdalmir Tonic,...
Heute wird in der Gerichtsstätte der Priština Stiftung auch Anhörungen für zwei Angeklagten Teil der serbischen terroristischen Gruppe in Banjska stattfinden, die am Sonntag die Kosovo-Polizei angegriffen und somit Sergeant Africa Bunnjak getötet wurde.
Andernfalls in der letzten Nacht hat das Verfassungsgericht in Pristina die Haftmaßnahme zugewiesen, um Vadicir Tonic zu verhaften, verdächtigt von schweren Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Republik Kosovo.
Der Stiftungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, hat in den Räumlichkeiten des Universitätsklinikzentrums Kosovo ( QKUK) Anhörungen abgehalten, die über die Antrag der Sonderstaatsanwaltin der Republik Kosovo für die Ernennung der Haftmaßnahme im Straffall gegen die Angeklagten V. T. entschieden haben, die Verdacht auf schwere Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Republik Kosovo nach Artikel 126 des KKPS und die Durchführung von terroristischen Arbeiten nach Artikel129 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo besteht.
Der Richter des Vorverfahrens hat ihn auf der Grundlage des Antrags der Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen den V.T. genehmigt und hat die Haftmaßnahme in einer Länge von 1 (ein Monat) zugewiesen.
Die Haftmaßnahme ist in Einklang mit dem Artikel 182 KKPPRK und Artikel 184 Absatz 1 nach Absatz 1.1 von 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 und Absatz 1.3 der KPPRC gesetzt.
Gegen diesen Akt haben unberechtigte Parteien das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht, durch den Verfassungsgericht in Pristina.












