Nimon: Für Vetting brauchen wir nur grünes Licht aus der Verfassung

Genc Nimoni, Kabinettschef des Justizministeriums, hat festgestellt, dass nur das grüne Licht des Verfassungsgerichts für schnellere Verfahren zur Vetting erforderlich ist, ob sie mit Kapitel 2 übereinstimmen oder nicht. Wir brauchen nur das grüne Licht des Verfassungsgerichts, um mit Kapitel 2 zu sein, dann sind sie [...]
Wir brauchen nur das grüne Licht des Verfassungsgerichts, so dass wir Kapitel 2 einhalten können, dann gibt es Fristen und sie werden schnell verarbeitet, es gibt Verfahrensregeln und wir können schneller handeln. Wir können eine Entscheidung treffen, ohne die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu treffen”, sagte er.
Nimoni sagte, das Justizministerium hat in Bezug auf Vetting im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission gehandelt.
“Wir haben im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission gehandelt, wir sind der Ansicht, dass es im Einklang mit dem Verfassungs Kapitel 2” ist, sagte er.
Die Voraussetzung ist, dass diese Verfassungsänderungen im Einklang mit Kapitel 2 der Verfassung stehen. Conjufca hat diese Änderungen an den Geist geschickt, obwohl wir mehr als fünf Monate seit uns an den Verfassungsgericht geschickt haben, haben wir nicht angekündigt”, erklärte er bei RTV Dukaagjini.
Er sagte, das Justizministerium arbeitet hart an Justizsystemreformen.
“Wir sind auf der richtigen Strecke, angesichts der Dynamik der Entwicklungen. Es ist Reform in der KKP, Vettingu und mehrere andere Reforminitiativen. Vetthing nach der Annahme der Stellungnahme der Venedig-Kommission sind wir der Meinung, dass wir greifbare Ergebnisse haben. Wir haben Verfassungsänderungen für das Vetorecht der Richter und Staatsanwaltschaften auf hohen Ebenen erarbeitet”, sagte er.












