Kosovo-Mutter zum Leben in Deutschland verurteilt: tötete seine Tochter mit heißem Wasser

Nachdem sie angenommen hatte, dass das Kind keine Krankenversicherung hatte, hatte sie ihn nicht an den Arzt behandelt. Sie befürchtete, dass sie nach dem Tod ihrer vierjährigen Tochter Aufwendungen leisten musste, eine 25-jährige wurde zu lebenslanger Haft wegen Untätigkeitsmorden verurteilt, schreibt dpa.de. Das Landgericht in Verden [Saxonia Low] hat es [...]
Nachdem sie angenommen hatte, dass das Kind keine Krankenversicherung hatte, hatte sie ihn nicht an den Arzt behandelt. Angst vor ihm hatte zu Cope
Nach dem Tod ihrer vierjährigen Tochter wurde eine 25-jährige zu lebenslanger Haft wegen Untätigkeitsmorden verurteilt, schreibt dpa.de. Das Landgericht in Verden (Saxonia Low) hat am Montag als Beweis dafür entschieden, dass der Angeklagte aus dem Gried gehandelt hat.
Im August 2022 hatte sie ihre Tochter absichtlich in ihrer Wohnung in Grasberg in der Nähe von Bremain gewaschen, so heiß, dass das Kind Leben litt - bedrohliche Verbrennungen, Broadcast albinfo.ch. Nachdem sie angenommen hatte, dass das Kind keine Krankenversicherung hatte, hatte sie ihre Tochter überhaupt nicht im Arzt behandelt.
Er hatte dies getan, weil er fürchtete, dass er zu Ende treffen muss.
Kosovar, geboren in Deutschland, hat das Kind “Exklusiv unzulänglich” behandelt, es mit Granaten und Bandages zu malen. Selbst nachdem die Mutter von drei erkannt hatte, dass die vierjährige schlimmer wurde, verließ sie “ihr Schicksal” und hat schließlich die Möglichkeit ihres Todes angenommen.
Das Mädchen starb zwölf Tage nach der Explosion. Damals wurde ein Drittel der Haut gebräunt, sagte der Vorsitzende. Das Kind litt unglaublich “”.
Während der Verhandlung sagte der Angeklagte, sie verstand sehr spät, dass das Wasser sehr heiß war. Sie behauptete auch, die Wunden wurden durch das Mädchen selbst verursacht, Aufzeichnungen albinfo.ch. Das Gericht glaubt nicht, dass dieser Anspruch, denn die Schwere der Wunden muss klar gemacht haben, was das Kind erlitten hat.












