Die Spezialität besteht aus neuen Details über Gerichtsverfahren gegen ehemalige KLA-Leiter

Die Sprecherin der Sonderkammern des Kosovo in Den Haag, Angela Greep, hat darauf hingewiesen, dass der Sonderstaatsanwalt in Den Haag am 1. April 2025 das Zieldatum für den Abschluss der Beweisvorstellung für den gerichtlichen Prozess im Falle der ehemaligen Führer der Befreiungsarmee des Kosovo am 1. April 2025 bleibt. [...]
Sie hat auf einer Medienkonferenz darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf der am 20. März stattfindenden Konferenz über die Erfüllung dieses Gerichtsfalls getroffen wurde. Laut ihr wurde sie mit den Parteien zu verschiedenen Aspekten der Entwicklung des Prozesses mit dem Ziel der schnellen Vorbereitung des Urteils besprochen.
Die Einführungen des Staatsanwaltschafts, des Schutzes der Opfer und der Verteidigung sollen am 3., 4. und 5. April 2023 stattfinden, während die Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft am 11. April 2023 erscheinen sollen. Bitte beachten Sie, dass eine Voranmeldung für Mitglieder der Medien oder der Öffentlichkeit erforderlich ist, die die Eröffnungsaussagen von der öffentlichen Galerie nach Den Haag übermitteln möchten, und wegen des hohen Interesses und des kleinen Raums, kann es einige Einschränkungen geben. Für diejenigen, die im Voraus aufgenommen wurden, werden weitere detaillierte Informationen für die nächste Woche zur Verfügung gestellt”, sagte Greep.
Unter anderem ist bekannt geworden, dass Tijana Kostic im gleichen Gerichtsfall als Protektor für sieben Personen, die abgelehnt wurden, sich als Opfer am Gerichtsverfahren zu beteiligen.
Aber im Gerichtsfall hat das Gericht am 17. März 2023 die Fortsetzung der Haft von Jakup Krasniqi und Rexhep Selimi bestellt. Die Anklage gegen Thaci, Veselin, Krasniqi und Selimi über den Kriegsverbrechenanspruch wurde am 26. Oktober 2020 bestätigt, während sie in ihren Vorträgen in den Sonderkammern in Den Haag als unschuldig erklärt wurden. Sie sind ab November 2020 in Haft.
Auch im Fall von Salih Mustaf, von dem er sagte: “im Testfall Salih Mustafa, hat das Panel des Berufungsgerichts Herrn Mustafa für die Berufungsentscheidung des Panels über die Modalitäten der Opferbeteiligung an den Berufungsverfahren in der Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs gefallen. Das Panel stellte unter anderem fest, dass das Gesetz Berufungen, die von der Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs untersucht wurden, nur gegen Vorurteile des Berufungspanels einlädt, wenn das Gericht das schuldige Urteil in schuldige Urteile verwandelt, oder wenn es einen Lebensurteil gegeben wird, der hier nicht der Fall ist. Das Panel stellte ferner fest, dass der rechtliche Rahmen der DHSK keine Zwischenanrufe bei Beschwerdeverfahren”. /Klankosova. TV bietet.












