Kriegsverbrechen Serbisch verhaftet, von Tilts und Kicks vermutet

Der Sonderankläger des Kosovo hat bekannt gegeben, dass er heute in Zusammenarbeit mit der Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen unter der Kosovo-Polizei den Angeklagten mit den Initialen der serbischen Staatsangehörigkeit verhaftet hat, unter dem Verdacht, im Kosovo 1999 Kriegsverbrechen zu begehen. Laut der Ankündigung wird der Gefangene in [...]
Der Sonderankläger des Kosovo hat bekannt gegeben, dass er heute in Zusammenarbeit mit der Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen unter der Kosovo-Polizei den Angeklagten mit den Initialen der serbischen Staatsangehörigkeit verhaftet hat, unter dem Verdacht, im Kosovo 1999 Kriegsverbrechen zu begehen.
Laut dem Bericht hatte der Häftling angeblich, in der Qualität der offiziellen Person, auf der Kamenica Polizeistation, die Verletzten mit den Initialen B.M geschlagen.
Der Sonderanwalt berichtet, dass die Angeklagte Z.A., angeblich während der Kriegszeit im Kosovo, insbesondere im März 1999, auf der Polizeistation in Kamenica in der Qualität der offiziellen Person und in Abstimmung mit anderen Mitgliedern der serbischen Polizei, informiert und bewaffnet, die Verletzten mit Initialen B. M geschlagen hatte, mit Gummistäben und Tritten, quälte es unmenschlich, gefoltert und verursacht schwere Verletzungen, Trauma und Gesundheitsfolgen, und ernsthaft leben für anderthalb Stunden, Handlungen sanktioniert nach lokalen Gesetzen, Kriegsbräuchen und Genfer Konvention, und zusätzliche Protokolle”, sagte die Ankündigung.
Außerdem besteht nach Angaben des Staatsanwalts begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte Z.A. während der Kriegsperiode im Kosovo, insbesondere im Februar-März 1999, in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der serbischen Polizei und paramilitärischen Gruppen an der Deportation und gewaltsamen Deportation der Bürger Kamenicas mit dem Bezirk beteiligt war.
“Dann hat es begonnen, Häuser auszurauben -- und dann mit dem Ziel, albanisches Eigentum zu schädigen -- es hat Feuer gelegt, sowie an der Misshandlung albanischer Zivilisten teilgenommen. Mit diesen Handlungen musste der Angeklagte, Z.A., strafbare Arbeit “Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung” durch Artikel 142 betreffend den Artikel 22 des RSP” begehen, heißt es am Ende.











