Ein enger Begriff für Opfer sexueller Gewalt

Gestern wurde die Bewerbungsfrist abgeschlossen, um den Status des Opfers sexueller Gewalt während des Krieges in Kosovo zu erhalten. Laut offiziellen Daten, von den 20.000 Opfern, die während des Kosovo-Kriegs angeblich sexuell verletzt wurden, haben nur 2.000 von ihnen an die Regierungskommission für die Anerkennung und Verifizierung von Überlebenden angewendet [...]
Laut offiziellen Daten, von den 20.000 Opfern, die im Krieg im Kosovo angeblich sexuell verletzt wurden, haben nur 2.000 von ihnen bei der EZB-Kommission zur Anerkennung und Verifizierung von Sex Violence Survivors angewendet.
Der Status wurde bisher von 1500 Opfern anerkannt und im Prozess der Anerkennung oder sogar bei Gerichten als Ablehnungsgrund sind 500 Opfer.
“Die Figur Opfer 24” ist einer der Opfer, die für RTK über die Jahre der sexuellen Gewalt, die sie während des Krieges im Kosovo erlebt haben, gestehen.
Obwohl sie den Status des Opfers von sexueller Gewalt akzeptiert wurde, spricht sie von den Herausforderungen, die sie sich gerade anhält, diesen Status zu erhalten.
Wie dieses Opfer wurden etwa 2.000 weitere für den Statusakquisition beantragt. Diese Frist endete am 5. Februar dieses Jahres, bis es gelernt wird, dass etwa 1500 Frauen und Männer bisher als den Status des Opfers sexueller Gewalt anerkannt wurden.
Feride Rushiti aus dem Kosovar Zentrum für die Rehabilitation von Torture Survivors erfordert, dass der Bewerbungsprozess zur Erlangung des Status des Opfers für Sexgewalt keine Zeitbegrenzung hat.
Und für Fälle im Rushiti Court zeigt es, wie die Fälle dieser Opfer gewonnen wurden.
In Bezug auf die Bewerbung und den Prozess als Ganzes hat RTK den Vorsitzenden der Regierungskommission, Luljeta Selmani, kontaktiert, der nicht auf unser Interesse an der Diskussion über Anwendungen reagiert hat, sondern auch die Beschwerden von Personen, die den Status verweigert haben.
Organisationen, die sich mit der Rehabilitation von Folteropfern befassen, benötigen auch eine Verlängerung der Bewerbungsfrist.












