Ein Monat Haft von zwei Anklagen wegen sexueller Belästigung in Podujevo

Das Verfassungsgericht in Pristina, der Zweig Podujevo, hat die Haftmaßnahme zwei Personen mit Initialen A.B. und D.D. für kriminelle Arbeit “Sexuelle Belästigung” und “Photo und andere nicht autorisierte Aufzeichnungen” zugewiesen. Nach einer Ankündigung des Verfassungsgerichts in Pristina wird bekannt, dass der Prozess des vorläufigen Verfahrens den Antrag der Staatsanwaltschaft als Grundlage gebilligt hat. [...]
Nach einem Bericht des Verfassungsgerichts in Pristina wird bekannt, dass der Richter des vorläufigen Verfahrens als Grundlage für den Antrag des Verfassungsgerichts in Pristina zur Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A.B. und D.D. für einen Monat genehmigt wurde.
Das Verfassungsgericht Pristina, die Abteilung Podujevo der General Penal Department, hat wegen des Verdachts auf Koordinierung der sexuellen Straftaten nach Artikel 183 Absatz 1 KPR und anderen kriminellen Fotografien und Aufnahmen durch 202 Absätze im Zusammenhang mit dem 31. Strafgesetzbuch der Republik Kosovo Anhörungen durchgeführt, die über den Antrag des Verfassungsgerichts von Pristina zur Ernennung der Haftmaßnahme entscheiden.
Der Richter hat auf der Grundlage des Antrags des Verfassungsanwalts in Pristina auf die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A.B. und D.D. zugestimmt, so dass für jeden Monat die Dauer der Haft zugewiesen wurde.
Den Angeklagten A.B. und D.D. wurden Haftmaßnahmen gemäß Artikel 184 Absatz 1 Unterabsatz 1.1 und 1.2 Nummern 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 des KPRC zugewiesen.
In der Zwischenzeit haben verärgerte Parteien das Recht, über das Verfassungsgericht in Pristina Beschwerde beim Berufungsgericht zu erheben.












