Bajrami: Mit Ausnahme des Regierungskabinetts hat niemand mit dem Lohngesetz profitiert

Die Demokratische Liga des Kosovo MP Hykmete Bajrami hat gesagt, dass mit dem Inkrafttreten des Lohngesetzes neben dem Regierungsschrank keine Kategorie profitiert hat. Sie hat betont, dass mit dem neuen Gesetz die Kategorien von Ergänzungen wie Risikolosigkeit und anderen Ergänzungen abgestreift wurden. Wenn wir über die Polizei sprechen, haben die Polizei [...]
Die Demokratische Liga des Kosovo MP Hykmete Bajrami hat gesagt, dass mit dem Inkrafttreten des Lohngesetzes neben dem Regierungsschrank keine Kategorie profitiert hat.
Sie hat betont, dass mit dem neuen Gesetz die Kategorien von Ergänzungen wie Risikolosigkeit und anderen Ergänzungen abgestreift wurden.
Wenn wir über die Polizei sprechen, haben die Polizei die Ergänzungen bis zur Einführung des Gehaltsrechts - bis zum 1. Januar dieses Jahres - die Polizei hatte die Ergänzungen. Wenn Sie mich fragen, ob diese Ergänzungen immer rechtzeitig bezahlt wurden, nein, es gibt Verzögerungen. Es gab Fälle, wenn es nicht genug Budgets gab und die Ergänzungen für 5-6 Monate innerhalb eines Monats bezahlt wurden”, Bajrami sagte ClanKosov.
Wenn es das Gesetz der Lohn- und Klassifizierung mit der Koffizienz geworden ist, kennen Sie die Kurty-Beiträge, die den Markt hat, wo der Lohnsatz angehoben wird, aber in der Tat wurden alle Kategorien von den Ergänzungen wie dem Risiko und anderen Ergänzungen entfernt. In der Tat stellt sich heraus, dass sie die niedrigsten Gehälter von” erhalten haben, fügte sie hinzu.
“Mit dem Lohngesetz, neben dem Regierungsschrank, haben fast keine Kategorien profitiert, und da es eine Inflation gab, ist die Miteffizienz, die im vergangenen Jahr mit dem Haushaltsgesetz eingerichtet wurde, nicht genug gewesen, wie es nicht genug ist, noch ist das Wachstum, das jetzt eintritt”, der frühere Minister hat vorgeschlagen.
Auf der anderen Seite hat sie gesagt, dass die Vetevendosje Bewegung mit der Sache, nicht den Armen, sondern dem gestohlenen zu Macht gekommen ist.












