Verteidigung erfordert, dass Peter Shala freigelassen wird oder Hausarrestmaßnahmen in Belgien eingerichtet wird

Durch einen Brief an Mapie Veldt- Foglia-geführtes Gerichtspanel hat Peter Shalas Verteidigung verlangt, dass die vorläufige Freilassung des Angeklagten oder der Hausarrest bei seiner Residenz in Belgien oder anderen als angemessen erachteten Bedingungen bestellt werden. Am 16. März 2021 war Shala auf der Verteidigungsanforderung [...]
Durch einen Brief an Mapie Veldt- Foglia-geführtes Gerichtspanel hat Peter Shalas Verteidigung verlangt, dass die vorläufige Freilassung des Angeklagten oder der Hausarrest bei seiner Residenz in Belgien oder anderen als angemessen erachteten Bedingungen bestellt werden.
Unter der Verteidigungsanfrage wurde Shala am 16. März 2021 in Belgien festgenommen und inhaftiert.
Am 15. April 2021 wurde er in die Vorbereitungseinrichtungen der Fachkammern in Den Haag, Holland verlegt. Am 19. April 2021 wurde er von allen in der Anklage angegebenen Gebühren erhoben. Bislang ist der Angeklagte seit mehr als 21 Monaten in Haft auf den vor-Orten der DKS. Die fortgesetzte Inhaftierung des Angeklagten ist ungerechtfertigt, da es weder notwendig noch proportional ist”, sagte der Verteidigungsbrief.
Auf der anderen Seite trägt das Amt der Sonderstaatsanwaltschaft (ZPS) angeblich die Pflicht, zu beweisen, dass die Haft des Angeklagten notwendig ist.
Je länger die Angeklagten in Haft bleiben, desto höher ist die Belastung der SPS, die Fortsetzung der Haft zu rechtfertigen. Der ZPS hat es versäumt, nachzuweisen, dass der Angeklagte, wenn er freigelassen wird, Verfahren zu entkommen, zu verhindern oder weitere Verbrechen zu begehen, und daher nicht den Anforderungen des Artikels 41506) des Gesetzes Nr. 05 L-053 für Sonderkammern und Sonderstaatsanwaltschaft” zu entsprechen, sagte von der Verteidigung.
Unter der Verteidigung hat die SPS keine konkrete Grundlage zur Verfügung gestellt, die zeigen könnte, dass die Fortsetzung der Haft des Angeklagten erforderlich und proportional ist.
Andernfalls wurde Shala am 16. März 2021 von den belgischen Behörden verhaftet und am 15. April 2021 nach Den Haag verlegt, auf Antrag auf Zusammenarbeit bei der Umsetzung des von den Sonderkammern des Kosovo erteilten Haftbefehls und des Befehls über den Transfer.
In der bestätigten Anklage wird Shala in verschiedenen Formen von Kriegsverbrechen als willkürliche Verbote, grausame Behandlung, Folter und illegaler Mord, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt im Kosovo und in Verbindung mit diesem Konflikt begangen wurden, mit individueller krimineller Verantwortung beauftragt.
Die “Kommandanten, die Mr. Shala zwischen dem 17. Mai 1999 und dem 5. Juni 1999 durchgeführt wurde, gegen Personen, die in der Metallfabrik in Kukes (Albanien) gehalten wurden, die angeblich von der Kosovo Befreiungsarmee verwendet wurden”, wird in der Kommunique gesagt.












