Verfassungsgericht entscheidet über die Frist von Jacka, beendet Prozess der Rechtssache

Verfassungsgericht entscheidet über die Frist von Jacka, beendet Prozess der Rechtssache

Das Verfassungsgericht entscheidet über Jakacs Mandat: Das Verfassungsgericht der Republik Albanien hat aufgehört, das Mandat des sozialistischen Abgeordneten Olta Gacka zu beurteilen. Es war die Opposition, die die verfassungsmäßige Anforderung für Jakkas Mandat als unvereinbar mit der Verfassung der Republik Albanien hinterlegt hatte, nachdem die Versammlung abgelehnt hatte, [...]

Das Verfassungsgericht trifft die Entscheidung über Jakacs Mandat: Shut Down the Case

Das Verfassungsgericht der Republik Albanien hat beschlossen, die Frage des Mandats des sozialistischen Abgeordneten Olta Jaka fallen zu lassen.

Es war die Opposition, die die verfassungsmäßige Anforderung für Jakkas Mandat als unvereinbar mit der Verfassung der Republik Albanien hinterlegt hatte, nachdem die Versammlung sich weigerte, die parlamentarische Untersuchungskommission einzurichten.

Konditionell wird vorgeschlagen, diese Frage zu lösen und das Parlament der Republik Albanien zuerst zum Ausdruck zu bringen.

Verfassungsbeschluss:

1. Für die erste Forschung, nach dem Forderungsgegenstand, im Zusammenhang mit der Abschaffung der Entscheidungen Nr. 83/2022, Albanien 17.11.22 Die Versammlung von “für die Nichteinhaltung des Berichts der parlamentarischen Minderheit im Rat für Ordnung, Mandata und Immmity, mit dem Ziel, die Wertlosigkeit und das Ende des Parlamentsabgeordneten Olita Jakka” und Nr. 84, das Datum 17.11.2022 “für die Annahme des parlamentarischen Mehrheitsberichts im Rat für Ordnung, Mandat und Immunität, mit dem Ziel der Vollendung der Wertlosigkeit und der Erfüllung des Mandats des Abgeordneten Olta Jakka”, muss der Prozess, wie mit seiner früheren Entscheidung, Nr. 1, das Datum 23.01.2023, das Verfassungsgericht die Aufhebung dieser Entscheidungen entschieden werden.

2. Für die zweite Recherche, nach dem Antrag Objekt, im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Unvereinbarkeit bei der Ausübung des Mandats des Abgeordneten Olta Xhacka, sollte das Urteil des Falls abgefeuert werden, wie das Parlament der Republik Albanien muss vorher ausgedrückt werden.

Aus diesen Gründen hat das Verfassungsgericht der Republik Albanien auf der Grundlage von Artikel 131 Nummer 1 Buchstaben 1 “ ”, Verfassungsgericht und Gesetz Nr. 8577, 1002,2000 “Für die Organisation und das Funktionieren des Verfassungsgerichts der Republik Albanien”, geändert mit der Mehrheit der Stimmen,

Ende des Urteils.

Wir erinnern uns, dass für die Opposition Jackas Mandat, es für eine Unvereinbarkeit mit der Verfassung, nachdem ihr Mann erhielt Status als strategischer Investor im Süden.

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