Auf zwei Personen für Missbrauch von Bankordnern berechnet

Die Verfassungsanwälte in Pristina berichten von der öffentlichen Meinung, dass der Staatsstaatsanwalt nach der Entwicklung von Untersuchungen, Erhebung und Analyse von Beweismitteln gegen die Angeklagten A.S. und E.B., in Richtung der kriminellen Arbeit “das Scheitern von verdeckten oder falschen Kontrollen und den Missbrauch von Bank- oder Kreditordnern”, nach Artikel 301 in Verbindung gebracht hat [...]
Laut der Anklage hat der Angeklagte A.S. konsequent in der Qualität der für die Umstellung auf das Unternehmen verantwortlichen Person “NPTUN” die Position und das Vertrauen der Kunden missbraucht, indem sie ihre Bankordner stehlen und fotografieren, die sie verwendet hatten, um Einkäufe im obersten Geschäft zu tätigen, die dann verwendet hat, indem sie Geldkäufe von Puerto Rican Münzen, wo sie später verkauft und Geld an Bargeld/euros umgewandelt, die durch viele der 6,412 beschädigt wurde.
Mit diesem Angeklagten hat die kriminelle Arbeit “issuing-Kontrollen ohne Abdeckung oder falsche und missbräuchliche Bank- oder Kreditordner”, aus Artikel 301, Absatz 3 bezüglich Absatz 2 und Artikel 77 des KPRC konsequent durchgeführt.
Während die Angeklagten A.S. und E.B. in der Koordination, damit das Veto rechtswidrige Immobilienvorteile bringt, die Kreditkarte einer beschädigten Bank missbraucht haben, so dass die Angeklagte A.B. in der Qualität der für den Schalter an der obersten Bar verantwortlichen Person die Position und das Vertrauen der Kunden missbraucht hat, indem sie die Bankdaten stehlen und fotografieren, die der Angeklagte verwendet hatte, um Einkäufe im obersten Geschäft zu tätigen, und dann die Daten, die er über andere Adressen und Konten verwendet hat, die er das Geld, das er in der Rücksendung gemacht hatte, beschädigt hatte, und dann musste er oben bezahlt.
Mit diesem Angeklagten in Koordination haben sie kriminelle Arbeit begangen “Die Einleitung von Kontrollen ohne Abdeckung oder falsches und der Missbrauch von Bank- oder Kreditordnern”, ab Artikel 301, Absatz 2 betreffend Artikel 31 des KPRC.
Der Staatsanwalt des Falles im Falle der Einrichtung der Anklage hat den Obersten Gerichtshof für schuldig erklärt und nach dem Gesetz für strafrechtliche Handlungen bestraft, die ihm auferlegt wurden.











