Axakuze gegen den Blutsturm, der die schwangere Frau schlug

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat wegen der Rechtsverletzung “Equipment <x0) Anklage gegen Angeklagte M.M. erhoben. Es wird bekannt, dass nach einem [...]
Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat wegen der Rechtsverletzung “Equipment <x0) Anklage gegen Angeklagte M.M. erhoben.
Es wird bekannt, dass nach einem Vorstreit über ihren jährigen Sohn die Angeklagten Revolten und beginnt physisch den Verletzten anzugreifen, ihn mit Fisten auf dem Kopf und auf verschiedenen Körperteilen zu schlagen, mit dem, was bedeutet, der Verletzer bewirkt, dass das weiche Gewebe in der Region des Kopfes und Arms sprudeln, die vom forensischen Experten beschriebenen Verletzungen.
Der Staatsanwalt des Falles hat dem zuständigen Gericht vorgeschlagen, dass der Angeklagte M. M., durch das Gesetz für die Straftat bestraft wird.











