Peter Shala setzt die Sorge fort, Richter sagt, er ist in Gefahr, Verbrechen zu begehen

Der Sondergericht, bzw. der Chefrichter Nicolas Guillou, hat beschlossen, die Haft des ehemaligen KLA-Mitgliedes Peter Shala fortzusetzen. Laut Guillou kann Shala nicht auf Parole freigelassen werden, da das gleiche Risiko der Flucht die Durchführung von spezialisierten Kammerverfahren oder das Risiko weiterer Verbrechen behindern könnte [...]
Laut Guillou kann Shala nicht auf Kaution freigelassen werden, da das gleiche Risiko der Flucht die Durchführung von spezialisierten Kammerverfahren behindern könnte, oder das Risiko, weitere Verbrechen gegen diejenigen, die als KLA Gegner wahrgenommen werden.
Auf der anderen Seite sagt Guillou, dass Peter Shalas Parole auch Zeugen gefährden könnte, die in den Sonderkammern getestet oder getestet haben, die nach ihm weiterhin existieren.
Wir erinnern daran, dass Peter Shala von Straftaten, die angeblich zwischen Mai und Juni 1999 gegen Personen begangen wurden, die in einer Fabrik in Kukes, Albanien inhaftiert wurden, angeklagt wird.












