Das Ereignis “Pika”, Der Gerichtshof ernennt einen Monat Haft von 24 anderen Angeklagten

Das Gericht entscheidet über 24 weitere in der Operation “Pika” verhaftete Beamte Das Verfassungsgericht in Pristina hat über die Ernennung der Haftmaßnahme gegen 15 Polizisten entschieden, die Montag während der Operation verhaftet wurden, Codenamed “Pika”. Während die Präsentationsmaßnahmen auf der Langzeit-Polizeistation [...] auf neun weitere Beamte verhängt wurden.
Das Verfassungsgericht in Pristina hat über die Ernennung der Haftmaßnahme an 15 Polizisten entschieden, die Montag während der Operation verhaftet wurden, Codenamed “Pika”.
Während für einen Monat jeweils Einzeldarstellungsmaßnahmen an der Polizeistation an neun anderen Beamten verhängt wurden.
Gegen diesen Akt sind die Parteien berechtigt, sich an den Beschwerdekammern des Kosovo zu beschweren.
Andernfalls wurde am Montag unter der Bestellung des Kosovo-Sonderstaatsanwalts in der Region Gjakova und Prizren entwickelt, mit Codenamen unter dem Namen “Pica”, wo 50 Staatsbeamte verhaftet wurden, von denen 48 Mitglieder der Kosovo-Polizei und zwei aus dem Kosovo-Zolldienst.
Die Veranstaltung kam nach etwa einem Jahr Untersuchung, ab Mai 2021 bzw. zwei Staatsanwaltschaften wurden in die Untersuchung einbezogen.
Während des Dienstags ernannte das Verfassungsgericht in Pristina die Haftmaßnahme für weitere 25 verhaftete Beamte, während nur eine wegen des Gesundheitszustandes freigelassen wurde.
Vollständige Gerichtsankündigung:
Grundgericht in Pristina hat Sicherheitsmaßnahmen gegen vierundzwanzig Angeklagte festgelegt
) Der Verfassungsgericht in Pristina, der Sonderabteilung, hat auf Antrag des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A. TH, A.B., A.D., A. P, B.K, I. I, K.A., L.M., B.M., M.M., O.S., S.H., S.K., W. M. M., E.T., S. ZH, A.B. J., B.B., B. B. B. B., S. B. B., S. B., S.M., M. C. und C.A. die durch den Rechtsberechtigungen.
Der Richter des Vorabentscheidungsverfahrens, der Antrag des Staatsanwalts für die Ernennung der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten A. TH, A.B., A.D., A. P, B.K, K.A, L.M., M. B, M.M., O.S., S.H., S. K, W. M, E.T, S. ZH hat sie als Basis genehmigt, und das gleiche hat Ihnen die Länge der Haftmaßnahme von 1 Monaten abgesehen von jedem, die Angeklagten wurden gemäß Artikel 187 Absatz 1 unter Absatz 1.1 von 1.2.2 und 1.2.3 KPP in Haft gebracht.
Gegen die Angeklagten I. I., A.B., B. J.B., B.K., K. B., M.U., B.B. und die R.A. hat die Klage wegen der Haftmaßnahme abgelehnt, und dasselbe wurde für einen (1) Monat an der Polizeistation vorgestellt.
Gegen diesen Akt sind die Parteien berechtigt, sich an den Beschwerdekammern des Kosovo zu beschweren.












